Kann ich ein anderes Haus kaufen, wenn ich noch in der laufenden Finanzierung mit einem anderen Haus bin?

Hallo, also ich weiß nun gar nicht, wie ich die Fragen einzeln formulieren könnte, daher schreibe ich einfach mal runter um was es so geht. Also ich habe mit meiner Frau vor ca 8 Jahren ein Haus erworben. Dieses war entsprechend groß gewollt ( 180qm zzgl 80 Nutzfläche) da meine Schwiegermutter und ein schon erwachsener Sohn miteinzogen. Nun ist meine Schwiegermutter verstorben und auch der Sohn steht vor dem Auszug. Da wir also die große Immobilie nicht mehr brauchen, wollen wir uns "kleiner setzen" wie man so schön sagt. Und wie es natürlich so ist, wenn man konkret sucht findet man nix und wenn es noch nicht ganz passt fällt einem das passende Objekt vor die Füße. Wir könnten ein anderes Haus erwerben, bei dem es noch ein paar Sachen zu renovieren gibt, wirklich günstig erwerben, sind aber eigentlich noch 2 Jahre an die Finanzierung der anderen Immobilie gebunden. So das der reine Situatiosnerklärteil. nun die Finanzeckdaten.

Altes Haus noch mit ca 1/3 seines Wertes "belastet"! Kosten für neues Haus und Renovierung würde wohl ziemlich genau auf die 2/3 hinauslaufen, welche wir beim verkauf der alten Immobilien "verdienen" würden. Also würden wir eigentlich gar keine Finanzierung mehr brauchen, wenn das alte Haus verkauft ist. Ich müsste also den Hauskauf 2 nun zwischenfinanzieren ( auch die Rate könnten wir wohl zahlen, bis ich das Geld aus dem Hausverkauf 1 hätte. Aber das würde ja erst fließen, wenn ich da ausziehen würde, das kann ich aber erst wenn ich das andere renoviert habe.... ich hoffe es versteht jemand meine Problem ??? Ich weiß nicht wie ich mit der momentan finanzierenden Bank reden soll ? Wie ich das mit dem Makler ( von einer Sparkasse) die Sache angehen soll. Ich dürft mich gerne blöd nennen und euch üer mein Geschreibsel amüsieren, aber vielleicht hat ja doch jemand einen guten Rat!?

Danke Silberheim

Baufinanzierung, Haus, Hauskauf, Hausverkauf, Renovierung, Vorfälligkeitsentschädigung
Wir möchten ein Haus kaufen, hat jemand Erfahrungen über eine Finanzierung über Wüstenrot?

Hallo zusammen, hier ein paar Details um sich ein Bild zu machen. Mein Mann und ich möchten uns ein Haus kaufen, dass ca 200 km weit vom jetzigem Wohnort entfernt ist. Das Haus kostet 67000 € + ca. 8600€ Nebenkosten und 15000€ zum Renovieren. Macht zusammen 90677€ minus 20000 € Eigenkapital. Wir haben bereits einen Finazierungsmakler bemüht, der eine Anfrage bei einer Direktbank gestellt hat, Ergebnis war eine Absage mit der Begründung, mein Mann hat noch keinen Job am gewünschten Ort und könnte Arbeitslos werden. Er soll also seinen jetzigen unbefristeten Job kündigen, dort einen neuen suchen ( wo solange wohnen?) dann ja noch 6 Monate Probezeit überstehen und dann könnte es klappen????? Das reservierte Haus ist bis dahin auch weg... Im ersten Moment natürlich nachvollziehbar. Mein Mann ist allerdings exam. Krankenpfleger, ich bin EHZ-Kauffrau. Wir haben keine Schulden, ein Eigenkapital von 20000€ und ein Netto von montl. 1950 € Die Rate laut Angebot des Maklers, betrug 280 € im ersten Jahr, 9 Jahre lang 480 €, weitere 5 Jahre 204€, Restbetrag ca 22000€. Also durchaus machbar. Unser Scorewert bei der Schufa, 97%. Ich kann die Ablehnung der Bank nicht wirklich nachvollziehen, das es kaum arbeitslose Krankenpfleger gibt aber ist ja nun nicht mehr zu ändern. Nun möchten wir es über eine Bausparkasse versuchen, hat jemand Erfahrung mit der Wüstenrot gemacht und eventuell eine ähnliche Situation wie wir?

Ich danke schon mal im Vorraus !!

Hauskauf
Hauskauf und Vermietung an Ehepartner?

Hallo, vorweg: wir haben nächste Woche einen Termin beim Steuerbüro aber uns interessiert jetzt schon die allgemeine Meinung bzw. unsere Chancen.

Wir möchte gerne ein Grundstück in der Nähe kaufen, auf dem ein kleines massives Häuschen steht. Dieses müsste saniert werden (Kosten ca. 20k), ist dann aber ganz normal bewohnbar (knapp 50qm).

Der Mann ist selbstständig und momentan als Untermieter in einem anderen Büro und die Frau arbeitet als Angestellte. Das Objekt würde alleine von der Frau gekauft werden (Käufer beim Notar), sie wäre also die Eigentümerin. Der Kredit würde nur auf den Mann laufen, da die Frau später evtl. noch selbst einen anderen Kredit aufnehmen möchte.

Der Mann würde jetzt gerne das kleine Häuschen als Gewerbeobjekt nutzen und sich dort sein Büro einrichten. Dazu würde zwischen den beiden Eheleuten ein klassischer Mietvertrag geschlossen werden mit ortsüblicher Miete inkl. aller Nebenkosten. Die Einnahmen aus der Vermietung würden bei der Frau bleiben und nicht am Monatsende wieder hin und hergeschoben werden.

Noch ein Hinweis: Bisher wurde die Steuererklärung gemeinsam gemacht, das könnte man aber wieder ändern, sofern das eine Rolle spielt.

Die konkrete Frage: Macht das Finanzamt bei sowas mit oder müsste man noch was ändern, damit es für die ok ist? Ziel ist es natürlich die Aufwendungen für das Objekt steuerlich geltend zu machen.

Vielen Dank schon mal für die Hinweise.

Geldanlage, Finanzamt, Hauskauf, Immobilien, Steuern, Steuern sparen, Wohnungskauf
Wie kann ein Grundschuld gelöscht werden, die vor 50 Jahren bezahlt, aber nie gelöscht wurde und keine Erben zu finden sind?

Ich habe mein Haus verkauft (habe es vor 11 Jahren von meiner Tante geerbt) und nun stellt sich heraus, dass die damals eingetragene Grundschuld (17.000 DM, die der Verkäuferin (alte Frau) zu Absicherung der Zahlung ihres Altenheims dienen sollte, nie gelöscht wurde (Haus wurde 1965 gekauft und die Abzahlung war festgelegt wir 200 DM monatlich bis 1970). Ich weiss, dass meine Tante alles bezahlt hatte, denn sonst hätte die Dame sofort vollstreckt. Ich hatte nach ihrem Tod vor 11 Jahren auch noch einige Überweisungen gefunden (sie hatte in Kartons alles in einem feuchten Keller gelagert, nichts weggeworfen) leider fast nicht mehr leserlich und so verschimmelt, dass man nur mit Handschuhen und Mundschutz versuchen konnte, sehr wichtig Erscheinendes zu retten, wie z. B. Kaufvertrag des Hauses oder einen Plan, die sich in einer Hülle befanden, aber für Monate entlüftet werden mußten. Ich habe das Haus über einen Makler verkauft, der mich natürlich nicht im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat und uns beide Verkäufer und Käufer voll ins Messer hat laufen lassen. Ich war leider so unbedarft und habe angenommen, es wäre nur ein Formalität, den Eintrag zu löschen. Der Notar hat jetzt recherchiert und es sind keine Erben zu finden. Was ich eigentlich vorher schon angenommen hatte, den ich kann mich als Kind erinnern, dass es hieß, die alte Däme hätte niemanden und der Verkaufspreis und monatliche Zahlung sichere ihr Altenheim. Nun sagt der Notar, dass, wenn es denn unbedingt gelöscht werden sollte, ein Abwesenheitspfleger bestellt würde, der meist ein Anwalt sei und da weiß man nie!!!????. Ich habe hierzu im Internet schon Horrorstories gelesen. Wie z.B. worst case, es wird das Ganze als nicht bezahlt eingestuft und ich habe den Betrag von 17.000 DM eingetragen 1963 mit Zinsen und Zinseszinsen - an wen? - den Staat Bayern? zu zahlen und ich habe kein Geld und kein Haus mehr.!? Der Vorschlag ist hier, nachdem es keine Erben gibt und kein Hahn danach kräht, den Eintrag stehen lassen - sozusagen als einen Schönheitsfehler. Aber der Käufer wird sich da vielleicht nicht einverstanden erklären, zumal er später bei einem Verkauf wieder in der gleichen Situation ist? Muß ich jetzt zwischen Erschießen und Erhängen wählen oder gibt es da andere Möglichkeiten, die allen Teilen gerecht werden könnten, ohne dass einer alles verliert? Besten Danke im voraus.

Erbe, Erbschaft, Hauskauf, Immobilien, Recht
Vertragsvarianten für Verkauf einer schlüsselfertigen Wohnung VOR Fertigstellung der Innenarbeiten?

Hallo!

Es soll eine schlüsselfertige Eigentumswohnung noch vor ihrer Fertigstellung verkauft werden. Die Wohnung wurde als schlüsselfertig vom Bauträger gekauft und muss nun aber noch vor dem Erstbezug weiterveräußert werden. Die Innenausbauten wurden bislang in Absprache mit dem Bauträger zurückgehalten, damit der neue Käufer hier noch ein Mitspracherecht bei Böden, Tapeten... hat. Aus diesem Grund ist natürlich auch noch nicht der komplette Kaufpreis an den Bauträger geflossen.

Einer Rückabwicklung und Neuverkauf stimmt der Bauträger, trotz bereitstehendem Käufer, nicht zu. Welche Vertragsvarianten gibt es nun??? Die Wohnung muss ja im Sinne des neuen Käufers fertiggestellt werden, nach dem Grundbuch läuft die Wohnung ja aber noch auf den Bauträger und somit ist ja dieser noch Eigentümer (?) und ich als Verkäufer möchte doch aber die Wohnung sofort und mit allen Rechten bezüglich der Fertigstellung an den neuen Käufer übertragen ?!? Ich kann ja nicht im Eigenauftrag die Wünsche des neuen Käufers verwirklichen, den Kauf mit dem Bauträger selbst bis zur Abnahme abschließen und dann erst den Notarvertrag mit dem neuen Käufer abschließen??? Welche Möglichkeiten gibt es?

Eigentumswohnung, Hauskauf, Immobilien, Immobilienverkauf, notar, Vertragsrecht, Wohnungskauf, Bauträger, Notarvertrag, Wohnungsverkauf
Hauskauf falsches Baujahr?

Hallo ihr lieben bräuchte Rat bei folgendem Problem.. 

Wir haben ein Notarvertrag für einen Immobilien Kauf unterschrieben im Exposé sowie bei den Gesprächen war die Rede von Baujahr 1950 also gingen wir davon aus.. 

Nach Vertragsunterzeichnung sind wir zum Haus um alles auszumessen für Möbel usw auf dem Dachboden ist uns dann aufgefallen das der Boden sehr stark vibriert und nachgibt (bei allen Besichtigungen lag an diesem Punkt gedoch eine Menge Glaswolle so das wir da nie hinkamen). 

Dadurch wurden wir sehr verunsichert und haben den Verkäufer noch mal nach Bauzeichnungen gefragt der angeblich keine habe nur von einem Anbau also sind wir zu verschiedenen Gemeinden um da Pläne zu bekommen weil wir denken das eine tragende Wand fehlt. Durch die Pläne sind wir aber in der Sache nicht weiter gekommen da das betreffende Stück immer fehlt bzw. nichts zu erkennen ist.

Was wir aber aus den Plänen entnehmen konnten ist das das Haus wesentlich älter sein muss da 1950 nur ein Anbau gemacht wurde und das Dach 1950 wurmstichich war also kann das Baujahr nicht sein..

Der Verkäufer meint jetzt da alles schon über Anwälte läuft er hätte uns das gesagt aber so ein altes Haus hätten wir nie gekauft bis jetzt wissen wir immer noch nicht das genaue Baujahr nichts zu finden.

Der Verkäufer hatte uns vor Vertragsunterzeichnung eine Versicherungspolice und eine Berechnung eines Architekten bei WhatsApp!! geschickt in der Police ist das Baujahr 1900 erwähnt und eine Garage die aber nicht vorhanden ist. In der Berechnung ist das Baujahr als gemittelt 1970 angegeben beim Anwalt beruft der Verkäufer sich jetzt auf das Police das wir das Baujahr wissen aber uns war immer nur 1950 bekannt weil immer nur davon die Rede war...

Wir wissen nicht mehr was wir tun sollen habt ihr Vorschläge oder ähnliches erlebt??? Danke für eure Hilfe

Hauskauf, Rücktritt
Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger
Immobilienerwerb auf Raten - eine Käuferpartei will aus Vertrag aussteigen

Hallo Zusammen,

vor einiger Zeit entschlossen sich eine Bekannte und ich eine Immobilie zu erwerben. Ein entsprechendes Objekt ward schnell gefunden und es wurde ein Kaufvertrag geschlossen, in welchem beide als Käufer aufgeführt sind. Die entsprechende Auflassungsvormerkung wurde bereits eingetragen. Für die Zahlung des Kaufpreises wurde eine Anzahlung vereinbart, der Restbetrag wird über monatliche Raten abgezahlt. Daher erfolgt die Grundbuchumschreibung auch erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Dies kurz zur Einleitung. Nun zum eigentlichen Problem:

Meine Bekannte möchte aus dem Kaufvertrag aussteigen. Der Kaufvertrag soll aber nicht rückabbgewickelt werden, sondern auf mich als alleiniger Käufer übergehen. Da aber die Raten in einer Höhe bemessen wurden, die ich nicht allein aufbringen kann, haben wir uns derart verständigt, dass sie die Raten weiter zahlt und ich ihr das Geld später zurück erstatte. Da ich mich aber verständlicherweise auf mündliche Absprachen nicht verlassen möchte, würde ich hier gerne eine rechtskräftige Vereinbarung treffen.

Meine Frage ist, wie kann man das von statten gehen lassen. Zunächst müsste ja der Kaufvertrag geändert werden und in diesem Zusammenhang die Auflassungsvormerkung im Grundbuch? Welche Möglichkeit habe ich, meine Bekannte zur Zahlung der Raten vertraglich zu verpflichten?

Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Hauskauf, Kaufvertrag, Ratenzahlung
Höheren Kredit aufnehmen damit Schwiegereltern ebenfalls Immobilie kaufen können?

Hallo, ich erhoffe mir ein paar fachliche Meinungen oder Antworten mit Erfahrungswert, denn emotional in der Sache bin ich selbst genug :)

Mein Ehemann hat aus einem Versicherungafall einige hunderttausend erhalten. Nun wollen wir uns den Traum vom Haus mit unseren zwei, bald drei Kindern, verwirklichen.

Das Geld reicht aber noch nicht für Haus und Möbel, Küche, Notar usw. Wir müssen über 100.000€ Kredit aufnehmen. Nun wollen seine Eltern auch eine Wohnung kaufen ohne jegliches EK und wollen von uns 50.000€ geschenkt haben. Den Rest gibts angeblich auf Kredit. Sie sind Anfang 50 und leben zur Miete. Das bedeutet unser Kredit steigt und vor allem ich soll mich mit meinem Mann um mehr als für uns selbst nötig verschulden, damit meine Schwiegereltern die Wohnung bekommen, die sie sich mit ihrem Lebensstil eigentlich nicht leisten können. Ich unterstütze Eigentum bei Ihnen sehr, denn an Rente wirds kaum was geben. Es sieht so aus, als müssten wir später für Pflege aufkommen. Aber sie sind jung genug und gesund, um mehr als Teilzeit arbeiten zu gehen. Gerade die Schwiegermutter gibt sich zufrieden mit ihrem Job ("für sooo reichts"). Sie überteiben es mit Geschenken für die Kinder und nennen uns geizig, weil wir nicht für Oster- und Weihnachtsgeschenke pro Kind mehr als -00€ ausgeben wie sie. Tja, wir finden 50€ pro Kind genug. Diese Infos finde ich am Rande wichtig, weil es schließlich nicht so ist, dass sie gerne aus eigener Kraft würden und es versuchten. Sondern es für selbstverständlich halten, dsss man sie unterstützt, da ja das wieder ins Erbe eines Tages übergeht.

Ist es aber für später für die Zeit der Pflege, angenommen sie bräuchten diese, sinnvoll, in ein solches 'Projekt' zu investieren?

Finanzierung, Haus, Hauskauf, Immobilien, Kredit, pflege
Hauskauf, unterschiedliches Eigenkapital, unverheiratet, Erfahrungen?

Hallo,

ich hätte ein paar allgemeine Fragen zu folgendem Fall:

Frau S und Herr M sind nicht verheiratet und kaufen gemeinsam ein Haus. Beide stehen im Grundbuch. Frau S bringt als Eigenkapital ca 60.000 EUR (von den Eltern) sowie 5.000 EUR selbst mit. Herr M bringt als EK 10.000 EUR mit.

Das besagte Haus muss aber noch renoviert werden. Herr M kann alles über die Firma laufen lassen, in der er arbeitet. Der Umbau würde sich auch auf ca 50-60.000EUR belaufen. Also eigentlich 50/50.

Herr M möchte aber jetzt von Frau S das sie die Hälfte von den ca 60.000 EUR Umbaukosten übernimmt. Sprich nochmal 30.000 EUR. Frau S würde ja dann theoretisch 95.000EUR (60.000+5.000+30.000) in das Haus mit einbringen und Herr M nur 40.000EUR (10.000+30.000).

Frau S müsste ja dann theoretisch noch zusätzlich zur Kreditsumme im Monat die 30.000 des Partners "abzahlen". Herr M sagt natürlich, das was geht wird abbezahlt, es werden keine konkreten Summen gefordert wie zB jeden Monat noch zusätzlich 300EUR bis die 30.0000EUR erreicht sind.Hallo,

ich hätte ein paar allgemeine Fragen zu folgendem Fall:

Frau S und Herr M sind nicht verheiratet und kaufen gemeinsam ein Haus. Beide stehen zu 50% Grundbuch. Frau S bringt als Eigenkapital ca 60.000 EUR (von den Eltern) sowie 5.000 EUR selbst mit. Herr M bringt als EK 10.000 EUR mit.

Das besagte Haus muss aber noch renoviert werden. Herr M arbeitet bei einer Firma, über die man eigentlich alles machen lassen kann. Boden, Türen etc. Der besagte Umbau würde sich auch auf ca 60.000 EUR belaufen.

Herr M möchte aber jetzt von Frau S das sie die Hälfte von den ca 60.000 EUR Umbaukosten übernimmt. Die Firma von M "streckt" quasi Material sowie Umbaumaßnahmen vor und diese werden von Provisionen Herrn Ms bezahlt. Frau S würde ja dann theoretisch 95.000EUR (60.000+5.000+30.000) in das Haus mit einbringen und Herr M nur 40.000EUR (10.000+30.000).

Frau S müsste ja dann theoretisch noch zusätzlich zur Kreditsumme im Monat die 30.000 des Partners "abzahlen". Herr M "verlangt" keine genauen Zahlen von Frau S, sprich jetzt nicht noch zusätzlich 300EUR + Kreditsumme im Monat.

Frau S verdient nicht wesentlich weniger als Herr M, aber hat nicht die Chance wie Herr M ca 7-8.000EUR pro Jahr Provision zusätzlich zum Gehalt zu bekommen.

Eltern von Frau S wollen von Herrn M auch nicht die Hälfte der 60.000 EUR EK. Denn theoretisch würde sich ja Eigenkapital und Arbeitsleistungen ausgleichen.

Wie habt ihr ungleiches Eigenkapital geregelt? Gibt es Tipps hierbei etwas zu beachten? Arbeitsleistung zählt doch eigentlich auch so viel wie "Geld". Bei einem Hauskauf/Umbau zählt doch eigentlich auch, jeder gibt was er kann.

Danke für hilfreiche Antworten.

P.S. Über sämtliche Verträge, (Partnerschaftsvertrag, Erbvertrag, Trennung+Todesfall) ist gesprochen worden und alles festgehalten worden.

P.P.S Herrn M und Frau S wollen in Zukunft auch heiraten sowie Kinder.

Eigenkapital, Hauskauf