wohngeldempfänger erbt eigentumswohnung?

3 Antworten

Nein.

Er könnte dort einziehen. Oder sie vermieten. Ggf verliert er seinen Anspruch auf Wohngeld.

Wenn die Wohnung nicht überdimensioniert ist könnte er auch mit ALG2 einziehen. Ist die Wohnung zu groß müsste er sie verkaufen. Bei ALG2 darf die Wohnug doppelt so groß sein, wie bei Miete, darf aber die Mietkosten insgesamt nicht überschreiten.

Bei Grundsicherung sähe es anders aus. Er müsste die Wohnug verkaufen, um davon zu leben. Wenn er vor hätte dort einzuziehen, dann müsste er das vorab mit dem Amt klähren, den bei Grundsicherung sind das Einzelfallentscheidungen.

Warum zieht man da nicht ein. Dann bekommt man nur kein Wohngeld mehr.

Auch so wird das Wohngeld mit hoher Wahrscheinlichkeit abgebrochen, da man ja die Möglichkeit hat ohne Miete zuwohnen.