Erbansprüche aus früherer Inkarnation – Kann ich das Vermögen meines früheren Selbst fordern?

2 Antworten

Lange Zeit ist es her. Der Neandertaler war erst kurz davor ausgestorben. Die Mauer stand noch und der 1.FC Köln spielte in der ersten Bundesliga. Meinereiner ruinierte sich den Sommer und den Rücken mit der Examensvorbereitung und der BGH entschied den Siriusfall.

Bemerkenswert an diesem Fall war, dass das Opfer zugleich Täter war, genauer gesagt als Werkzeug des eigentlichen Täters. Der hat behauptet, er könne dem Opfer eine Wiedergeburt vermitteln. Nur müsse das Opfer vorher die irdischen Jagdgründe verlassen und zwar so, dass die Lebensversicherung es für einen Unfall hält:

https://www.juracademy.de/rechtsprechung/article/der-sirius-fall-ein-klassiker-den-sie-kennen-sollten

Und da haben wir schon die Lösung Deiner Probleme:

Schließe Lebensversicherungen in erkläglicher Höhe (10 Millionen mindestens) ab und benenne mich als Begünstigten. Anschließend springst Du mit Haarfön in die Badewanne.

So einfach kann die Lösung sein.

Ja, auf jeden Fall.

Aber leider ist die Person, die Sie in Anspruch nehmen könnten, auch schon verstorben, leider ohne Nachkommen.

Somit war der Staat Erbe.

Leider gibt es aber das Heilige Römische Reich Deutscher Nation nicht mehr.

Ich bin völlig überfragt, wer da der Rechtsnachfolger ist.