Pflichtteil bei Schenkung?

4 Antworten

Nein.

in den ersten 10 Jahren einer Schenkung hat man einen Pflichtteilsergänzugsanspruch, heisst, wenn rein rechnerisch (Haus + Sonstiges Erbe) das Resterbe nicht soviel ergibt das man mindest den Pflichtteil als Erbe bekommt muss der Beschenkte das ausgleichen. Dabei wird aber der Anteil vom Haus jedes Jahr um 10% gekürzt. Rechnerisch fließen also nach einem Jahr 90% ins Erbe, nach 9 Jahren 10% und nach 10 Jahren gar nichts mehr.

Das habe ich auch gerade gefunden, danke für deine Mühe. Schade, das man nicht geschützt ist wenn man davon nichts wusste... Die Mutter bereut es jetzt aber da kann man wohl nicht machen ☺️ hinterher ist man immer schlauer 😎

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@Ente2017

Nunja, das Haus gehört ihm, aber nicht der Inhalt, der VanGogh ist Erbmasse.

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Zu Lebzeiten kann Deine Mutter vollkommen frei über ihr Vermögen.

Anspruch auf eine PflichtteilErgänzung hättest Du nur ( prozentual um jährlich 10% sinkend / abschmelzend ) gehabt, wenn Deine Mutter innerhalb der ersten 10 Jahre nach dieser Schenkung verstorben wäre.

Und einen Pflichtteil kann man ausschließlich nach dem Tod des entsprechenden Erblassers vom Beschenkten fordern.

Habe gerade gelesen, daß wenn die Mutter in dem Haus noch selber wohnt das Abschmelzmodell gar nicht greift... Jetzt bin ich noch mehr verwirrt 😂

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@Ente2017

Bei Niessbrauchsrecht der Mutter gilt die Schenkung als noch nicht vollzogen, deshalb wäre auch noch nichts abgeschmolzen. Bei Wohnrecht aber doch.

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@Andri123

Die Oma/Mutter hat ihr Wohnrecht aus dem Grundbuch austragen lassen, sonst hätte der Enkel keinen Kredit bekommen und das zweite Haus zu kaufen. Weißt du vielleicht wie da die Sachlage jetzt ist? 2017 waren die 10 Jahre der Schenkung um und ca. 2019 hat sie sich austragen lassen.

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@Ente2017

Wie gesagt spielt ein Wohnrecht ohnehin keine Rolle. Trotz Wohnrecht gilt das Schenkungsdatum aus 2007.

Bei Niessbrauch gilt das Schenkungsdatum ab Beendigung des Niessbrauchsrechts, entweder durch Tod oder Verzicht, das wäre dann wohl 2019. Ist ja aber nicht der Fall.

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Na ja, wenn es Deine Mutter nunmehr bereut, sollte sie dir aktuell alles das schenken, was später nicht nachvollziehbar ist! 😁😜😎

Zwischendurch immer wieder ein bisschen Bargeld, mal diesen Goldschmuck, mal was anderes.

Danke für den lieb gemeinten Tipp, es geht aber nicht darum das ich unbedingt was erben möchte, sondern um die Möglichkeit die wir noch haben. Hab eben nämlich gelesen, daß wenn die Mutter noch selber in dem Haus wohnt das Abschmelzmodell gar nicht greift... Jetzt bin ich noch verwirrter als vorher😂

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Kurz und knapp: Nein

Hätte es einen Unterschied gemacht, wenn ich es innerhalb der 10 jährigen Frist erfahren hätte?

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@Ente2017

Nein, die Mutter hätte innerhalb der 10 Jahre versterben müssen, damit du Ansprüche hättest geltend machen können.

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