Darf die Senioren-Residenz nach dem Tod die Wertsachen des Bewohners behalten?

6 Antworten

Ohne zu wissen, was Dazu im Vertrag steht, gehe ich zuerst mal von:

Geschäftsführung ohne Auftrag

aus (§ 677 BGB).

Da ist Jemand verstorben (ähnliches gilt, wenn Jemand bewusstlos auf der Straße umfällt) und hat Wertsachen. Der jenige, der dort ist, oder eben die Betreuung hat (wie in der Seniorenresidenz), kann ja nicht wissen, wer Berechtigter an den Sachen ist. Gibt es Erben? Gibt es enterbte? Wird das Erbe ausgeschlagen? Gibt es ein Vermächtnis.

Also wird er alles von Wert sichern. Ggf. kann er es der Verwahrstelle des Amtsgerichts geben (z.B. Bargeld/Schmuck), oder es im Tresor der Residenz verwahren.

Wenn dann einer mit dem Erbschein kommt, wird es dem ausgehändigt.Oder mit einem notariellbeurkundetem Testament.

Aus meiner Sicht verhalten sie sich absolut richtig.Es könnte ja sein, dass die Erben alle ausschlagen, dann geht es an die OFD (Oberfinanzdirektion) weil der Staat erbt.

Die Familienalben mit Fotos, die bekommen die Angehörigen gleich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Üblicherweise wird bei Unterbringung einer Person im Pflegeheim ein VERTRAG geschlossen. In diesem Vertrag stehen alle Details, wer die Unterbringungskosten bezahlt, bis wann das Zimmer im Todesfall zu räumen ist und vor allem, wer die verantwortliche Person nach dem Tod ist. Daher ist das alles bereits geregelt und du solltest den Vertrag lesen, was hinsichtlich der Übergabe der persönlichen Gegenstände vereinbart ist. Wer ist die verantwortliche Person? Wer hat das Heim bezahlt? Gibt es noch Restforderungen? Gibt es ein Testament?

Wahrscheinlich werden so rückständige Heimkosten verrechnet, eine Nachlassverbindlichkeit

Grundsätzlich gilt hier folgendes: Die rückständigen Heimkosten stellen eine Nachlassverbindlichkeit dar. Tritt jemand das Erbe der Person an, richtet sich der Anspruch der Pflegeeinrichtung auf Zahlung der rückständigen Heimkosten nunmehr gegen den oder die Erben.

https://www.dingeldein.de › Haften-...

ᐅ Haften Kinder nach dem Tod eines Elternteils für rückständige Heimkosten?

Unrechtmäßig wäre, wenn Ihr die Wertgegenstände an Euch nehmen würdet und anschließend das Erbe ausschlagt.

Da könnte Euch sogar ein Strafverfahren drohen, denn die Wertgegenstände gehören mit Erbausschlagung nicht mehr Euch.

Die Seniorenresidenz wird mit derartigen Fällen Erfahrungen gemacht haben und auch mit dem erheblichen Verwaltungsmehraufwand der dann entsteht und die Sicherstellung des Erbes zur Routine gemacht haben.

Dagegen ist nichts einzuwenden. Sobald die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen abgelaufen ist bekommt Ihr ja Euer Erbe.

Wenn man das Erbe ausschlägt, bezieht sich das auf den gesamten Nachlass, also auch auf die Wertgegenstände. Von daher ja, das ist so rechtens.