Die getrennt lebende Ehefrau hat eine notarielle Verzichtserklärung unterschrieben. Erlischt damit auch das Recht als Bezugsperson der Lebensversicherung?

1 Antwort

Die getrennt lebende Ehefrau hat eine notarielle Verzichtserklärung unterschrieben.

Soweit diese sich nicht speziell auf besagte LV bezieht, wirkt sie sich auch nicht auf eine solche einzelvertragliche Erkläruung aus.

Die LV ist nicht explizit erwähnt in der Verzichtserklärung. Also bleibt sie demnach die Bezugsperson und das Recht geht nicht automatisch auf die 1. Ehefrau zurück

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