Führerschein Entzug ohne Beweis in der Schweiz?

Guten Tag/Abend

Vor 2 Monaten war ich und ein Freund der vor mir mit seinem Auto gefahren ist in einer 30er Zone. Ich Hatte 5m abstand hinter dem Vorausfahrenden Kollegen, danach hatte er Beschleunigt und ich auch. Bei 40kmh habe ich wider auf 30 gebremst und der Kollege fuhr mit 58kmh davon. 100m weiter wurden wir von der Polizei angehalten, da der Kollege mit 58kmh in der 30er Zone gelasert wurde.

Zu mir : ich wurde nicht gelasert nicht geblitzt, Polizei aussage lautet ich fuhr mit 5m abstand eine Zeitlang hinter meinem Kollegen und der verdacht liegt, dass ich auch mit 58kmh unterwegs war. Darauf hin verneinte ich die aussage gab aber zu, dass ich bei 40kmh abgebremst habe und der Kollege weiter beschleunigte. Er zeigte mich an und Meinte, dass ich mit einer kleinen Busse rechnen sollte.

Nach 2-3 Wochen bekam ich eine Busse von 40Fr darauf steht 34kmh in der 30er Zone 3kmh Abzug 1kmh zu schnell. Ich bezahlte es sofort und für mich war die Geschichte zu ende.

Nach 2 Monaten Bekam ich einen Eingeschriebenen Brief darauf steht, Ihr Führerausweis wird unbefristet AB SOFORT Entzogen und wird nach einem erfolgreichem Psychologischen Gutachter wider zurückerstattet.

Strafe ist begründet : Da der vorausfahrender Autofahrer mit 58kmh in der 30er Zone gelasert worden ist und ich einen Abstand von 5m hatte gehen Sie somit aus, dass ich die gleiche Geschwindigkeit hatte.

Das ist alles NICHT WAHR ich hatte 5m abstand bis 40kmh daraufhin habe ich gebremst

Info am Rande : Ich bin noch 1 Jahr auf probe und hatte den Führerausweis zeit 3 Monaten wider bekommen.

Habe mir einen Termin bei einem Strassenverkehrs Anwalt geholt und schaue jetzt wie ich rechtskräftig dagegen vorgehen kann.

Was denkt Ihr können die Polizisten ohne irgend ein Beweis mir so etwas unterstellen und mir solche Konsequenzen bereiten ?

Führerschein, Schweiz
Schweiz Auswandern mit mehreren GmbHs?

Hallo,

Ich bin Unternehmer aus Hamburg und möchte in einem Jahr in die Schweiz oder nach Liechtenstein auswandern.

Der Ist-Zustand: Ich bin Geschäftsführer von 3 operativen GmbHs und einer 1 vermögensverwaltenden Holding-GmbH. Alle mit Sitz in Hamburg, Deutschland.

Der Plan: Gerne würde ich als Privatmann auswandern und dabei die GmbHs, an denen ich beteiligt und deren Geschäftsführer ich bin, in die Schweiz "mitnehmen", sodass der statutarische und rechtliche Sitz der Firmen in die Schweiz verlegt wird.

Der Ideal-Zustand: Alle meine Geschäfte werden in die Schweiz verlagert. Ich wohne und arbeite in der Schweiz und habe mit Deutschland nichts mehr zu tun, außer dass ich meine Waren hier verkaufe und auf die Umsätze, nicht auf die Gewinne, regelkonform meine Steuern zahle.

Meine Fragen an Sie:

  • Wie kann ich das am besten umsetzen?
  • Welche Vorkehrungen muss ich bis dahin treffen?
  • Wie kann ich das beim Finanzamt/Handelsregister und Co. begründen, dass mein Vorhaben geschmeidig über die Bühne geht?

Sollte dies nicht möglich sein, nehme ich §6 AStG in Kauf und gehe als Privatmann in die Schweiz und gebe die Geschäftsführertätigkeit an einen Vertrauten ab, sodass die Geschäftsleitung weiter ihren Sitz in Hamburg hat, ich aber privat in der Schweiz lebe und zumindest meinen Lohn nicht in Deutschland versteuern muss. Ist das korrekt?

Eine Liquidation der GmbHs kommt auch infrage, ist aber aus meiner Sicht die Ultima Ratio.

Vielen Dank im Voraus.

Auswandern, GmbH, Schweiz, Steuern
Wohnsitz + Arbeitgeber in Deutschland, 3 Tage Home Office aus der Schweiz?

Hallo!

Ich führe eine Fernbeziehung (München - Basel), mein Arbeitgeber und Hauptwohnsitz ist in München, mein Freund wohnt in Basel. Ich kann bei meinem Arbeitgeber 2-3 Tage die Woche Home Office machen, das würde technisch gesehen auch wunderbar von der Schweiz aus funktionieren. Das wäre für unsere Beziehung der nächste Schritt. Hauptwohnsitz würde ich hier behalten und 2 Tage (für Meetings) hier sein, den Rest in Basel. Das ganze ist mal für max. 1 Jahr geplant.

Nun stellt sich die Frage ob die Schweiz es gestattet dass ich 5 Tage die Woche dort verbringe und davon 3 Tage im Home Office für einen deutschen Arbeitgeber arbeite. Alles bleibt in Deutschland, lediglich ich und mein Laptop nutzen Schweizer Strom und Luft:)

Frage 1: Muss ich mich in der Schweiz in irgendeiner Form anmelden wenn ich dort 5 Tage die Woche beim Partner bin und 2 Tage im Home Office?
Frage 2: Muss ich mich in besonderer Form in der Schweiz anmelden wenn ich dort Home Office Tätigkeit für eine deutsche Firma mache? Ich habe die Grenzgängervereinbarung gelesen, da geht es aber eher darum wenn ich in der Schweiz arbeite und in Deutschland wohne und täglich pendle.
Frage 3: Hat das steuerrechtlich irgendeine Relevanz?

Mein aktueller Stand ist, dass ich länger als 90 Tage pro 180 Tage in der Schweiz nicht sein darf ohne Ausweis B, diesen bekomme ich entweder mit finanziellen Rücklagen oder Arbeit in der Schweiz.
In meinem Fall arbeite ich ja weiter in Deutschland, ich bin nur länger als 90 Tage dort. Bekommt man dafür dann auch Ausweis B?

Danke schonmal!

Ausland, Grenzgänger, Schweiz, Steuern, Home Office
Grenzgänger Berlin-Schweiz, oder wie wird alternativ besteuert?

Sehr geehrtes Forum,

Folgendes Szenario: Ich werde ab dem 01.09. einen Beruf für ein Schweizer unternehmen antreten. Der Plan ist, das ich die ersten 3 Monate eine verhältnissmässig lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz haben (3 Wochen Schweiz, eine Berlin)

In den weiteren Monaten wird das Verhältnis eher auf 2 Wochen Schweiz zu 2 Wochen Berlin und letztendlich auf 1 Woche Schweiz, 3 Wochen Berlin laufen! Der langfristige Plan wird wohl eine Berliner Zweigstelle sein die ich leite und eine Woche Schweiz (bzw. ein paar Tage) wird zu taktischen Auslegung der Arbeitsziele etc. beibehalten! Nun ist gerade für die ersten 6 Monate nicht ganz klar wie ich mich am besten besteuern kann. Also wie ist der rechtlich beste Weg (legal und effektiv für mich)

Ich habe im Internet unglaublich viele verschiedene Informationen erhalten und bin nun leider verwirrter als vorher da mein persönlicher Fall nirgendwo beleuchtet wurde.

Mein Hauptwohnsitz bleibt Berlin, Vorort in der Schweiz werde ich wohl für die ersten 6 Monate ein wg Zimmer beziehen.

Fragen:

  1. gelte ich als Grenzgänger und kommt somit das DBA für mich in frage? Hier zu gibt es Verschiedene Aussagen im Netz!

  2. wie würde ich alternativ angesehen werden? Was sind die Möglichkeiten? Macht es Sinn dem Arbeitgeber einen deutschen Vertrag mit deutschen sozialabgaben und Besteuerung vorzuschlagen? Laut Quellen aus dem Internet ist dem ja eigentlich nichts auszusetzen außer das der AG einverstanden sein muss.

Also zusammengefasst ist meine Frage:

Ich arbeite für einen Schweizer Arbeitgeber, erst 3 Monate lang 3 Wochen, dann in den folgenden 3 Monaten Ca. 2 Wochen und dann 1 Woche in der Schweiz, Hauptwohnsitz bleibt definitiv Berlin! Was muss ich also tun? Wie ist die korrekte Lage zur Besteuerung und welche Optionen habe ich?

Vielen Dank vorab für die Antwort!

Mit besten Grüßen

PS

arbeitsrecht, deutschland, Doppelbesteuerung, Schweiz, Steuern
Pflichtpraktikum in der Schweiz, Quellensteuer / Steuerausländer

Hi

ich werde nächste Woche in Schaffhausen/Schweiz für fünfeinhalb Monate ein Auslandspraktikum absolvieren. Einen Mietvertrag habe ich ebenfalls in Schaffhausen. Eingeschrieben bin ich während der ganzen Zeit in einer deutschen Hochschule. Verdienen werde ich 2500 CHF brutto pro monat, das sind umgerechnet ca 2070 euro. Damit werde ich wohl in diesem Jahr zum ersten mal den deutschen Steuerfreibetrag von 8004 Euro überschreiten. Bislang habe ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung und musste noch nie eine Steuererkläung schreiben.

Jetzt ist die Frage, wie ich das steuerlich am besten mache. Ab 183 Tagen im Ausland wird man zum Steuerausländer. Lohnt sich das für mich? Mit den fünfeinhalb Monaten bin ich nur bei 170 Tagen, aber ich könnte im Anschluss an das Praktikum den Mietvertrag in der Schweiz noch um zwei oder drei Wochen verlängern um die 183 Tage zu überschreiten, es sind dann eh Semesterferien.

Ich habe also verschiedene Möglichkeiten:

1) Erstwohnsitz bei den Eltern in Hessen, Zweitwohnsitz in Schaffhausen

Begründung: Ich bin eingeschriebener Student, mein Lebensmittelpunkt ist nach wie vor in Deutschland Folge: Ich bleibe ganz normal Steuerinländer.

2) Erstwohnsitz in Schaffhausen, Zweitwohnsitz bei den Eltern in Hessen

Begründung: Die meiste Zeit verbinge ich in der Schweiz und fahre nur ab und zu nach Deutschland Folge: Ich kann Steuerausländer werden.

3) Erstwohnsitz in Schaffhausen

Begründung: Die meiste Zeit verbinge ich in der Schweiz. Nach dem Praktkum will ich in Konstantz meinen Master machen und werde nicht wieder zu meinen Eltern zurückziehen. Folge: Ich kann Steuerausländer werden.

Welche Variante ratet ihr mir? Könnt ihr mir genau erklären was ich bei mehr als 183 Tagen im Kanton Schaffhausen an Steuern zahlen muss (ich blicke da nicht durch) und wie dann ein Wechsel zurück nach Deutschland funktioniert. Vielen Dank Vielen Dank

Schweiz, Wohnsitz, Quellensteuer

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