Kann ich mit einer deutschen Niederlassungsbewilligung als Softwareentwickler in der Schweiz arbeiten?

1 Antwort

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union. Ein Umzug in die Schweiz wäre selbst einem deutschen Staatsangehörigen nicht gestattet wenn er keine Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz beantragt. Noch viel weniger darf das ein Ausländer der nur eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat.

Eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz bekommen kann nur, wer bei den Schweizer Behörden dazu einen Antrag stellt.

Das ist ein sehr kompliziertes Thema. Zum Einstieg empfehle ich, sich hier darin einzulesen:

https://www.eda.admin.ch/countries/germany/de/home/visa/einreise-ch/arbeitserlaubnis.html