Halbjähriges Praktikum in der Schweiz (>183 Tage), wo steuerpflichtig?

2 Antworten

Das ist ein so genannter Wegzugsfall, der nichts mit den 183 Tagen zu tun hat.

Die deutschen Einkünfte unterliegen in dem Jahr der "normalen" Besteuerung, die in dem Jahr erzielten Einkünfte aus der Schweiz dem Progressionsvorbehalt.

Gleiches gilt sinngemäß im Zuzugsjahr aus dem Ausland.

Danke für deine Antwort! Ist das aber nicht der gleiche Fall wie hier[1]? Dort wird nämlich mit der 183-Tage-Regel argumentiert.

[1] https://www.finanzfrage.net/frage/pflicht-praktikum-in-der-schweiz-mit-3000-chf-verguetung-steuern-in-d

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@alpaka53

Da hat diese Person aber weiterhin einen Wohnsitz in D, bei Dir liegt aber eindeutig ein Wegzugsfall vor.

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@Petz1900

Sorry, hab die Antwort gerade erst gesehen - danke auf jeden Fall. Wenn das grundsätzlich eine Option ist, werde ich mir mal einen Steuerberater auf dem Gebiet suchen.

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Du hast keinen ersten Wohnsitz auf Dauer in der Schweiz oder? Arbeiten darfst wohl auch nicht oder?

Die Steuerpflicht besteht also grundsätzlich... kommt also darauf an, was Du real an Einkommen haben wirst im GESAMTEN JAHR... und doppelte Haushaltsführung etc. abziehen... am besten Steuerberater fragen...