Schweiz! Schweigepflicht Ärzte und Apotheker
Folgendes habe ich aus Sucht getan, Ärztehopping, ich ging zur zwei verschiedenen Ärzten und liess mir Ritalin verschreiben. Nun hat eine Apotheke mein einten Arzt angerufen und erzählt, dass ich am Januar 2014 so und so viel Ritalin bezogen habe und warum ich von zwei Ärzten behandelt werden würde. Daraufhin sprach mit mein Arzt mich an und wusste nun vom zweiten Arzt den er anrufen möchte und mit ihm über dies reden möchte. Meine Frage ist, darf die Apotheke meinem Arzt Anrufen und erzählen? Darf mein Arzt x mein Arzt y anrufen und mit ihm darüber reden? Sind nicht alle dem Gesetz der Schweigepflicht, auch untereinander verbunden? Danke euch :)
3 Antworten
Das Recht in der Schweiz ist in manchen Dingen dem in Deutschland ähnlich und ich gebe Dir mal den Link zu den Grundsätzen der hier geltenden Schweigepflicht von Ärzten und Apothekern:
http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf
Du siehst, es gibt da etliche Ausnahmen und meiner Einschätzung nach fällt Dein Fall genau unter eine solche: Du hast ein und dasselbe Medikament von zwei verschiedenen Ärzten verschrieben bekommen, offenbar von Dir verfolgten Absicht, mehr als die medizinisch zulässige Dosis einnehmen zu können. Bei erkennbar vorhandenem Arzneimittelmißbrauch darf ein Apotheker nicht einfach schweigen. Er muß sich sogar an die behandelnden Mediziner wenden, ansonsten könnte er sich eventuell sogar strafbar machen.
Ein Arzt oder Apotheker muss im Einzelfall abwägen, ob der Schutz der Privatsphäre oder der Schutz vor einer gesundheitlichen Gefährdung wichtiger ist.
Da es um Deine gefährdete Gesundheit geht, beantwortet sich die Frage wohl von selbst.
Auch in der Schweiz gibt es ein Betäubungsmittelgesetz. Daraus läßt sich immer eine Mitwirkungspflicht zur Bekämpfung des Drogenmittelmißbrauches ableiten.