Schweiz! Schweigepflicht Ärzte und Apotheker

3 Antworten

Das Recht in der Schweiz ist in manchen Dingen dem in Deutschland ähnlich und ich gebe Dir mal den Link zu den Grundsätzen der hier geltenden Schweigepflicht von Ärzten und Apothekern:

http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf

Du siehst, es gibt da etliche Ausnahmen und meiner Einschätzung nach fällt Dein Fall genau unter eine solche: Du hast ein und dasselbe Medikament von zwei verschiedenen Ärzten verschrieben bekommen, offenbar von Dir verfolgten Absicht, mehr als die medizinisch zulässige Dosis einnehmen zu können. Bei erkennbar vorhandenem Arzneimittelmißbrauch darf ein Apotheker nicht einfach schweigen. Er muß sich sogar an die behandelnden Mediziner wenden, ansonsten könnte er sich eventuell sogar strafbar machen.

Ein Arzt oder Apotheker muss im Einzelfall abwägen, ob der Schutz der Privatsphäre oder der Schutz vor einer gesundheitlichen Gefährdung wichtiger ist.

Da es um Deine gefährdete Gesundheit geht, beantwortet sich die Frage wohl von selbst.

Auch in der Schweiz gibt es ein Betäubungsmittelgesetz. Daraus läßt sich immer eine Mitwirkungspflicht zur Bekämpfung des Drogenmittelmißbrauches ableiten.