Witwenrente als Ausländerin in der Schweiz

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Grundsätzlich steht Dir eine Rente zu, die Ehe muss aber eine Mindeszahl an Jahren gedauert haben (sicher mehr als 10 wenn keine Kinder da sind) und der Altersunterschied darf nicht zu gross sein. Wenn Du als Witwe in einem Alter bist in dem Arbeit noch zumutbar ist, führt dies zu einer Kürzung oder sogar zur Verweigerung einer Rentenzahlung. Genaues kannst Du bei der nächsten AHV Zweigstelle erfahren.