Kunst in die Schweiz verkaufen, Rechnungsstellung

2 Antworten

Üblicherweise findet die Aution in Deutschland statt, damit fällt hier Mehrwertsteuer an, denn die muss vom Auktionshaus in jedem Fall abgeführt werden. Es ist aber zu unterscheiden:

Bei Sendungen in das Ausland ist die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe auf die Nebenkosten fällig und kann nicht von der Rechnung abgesetzt werden. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die in Deutschland erbracht wurde, und folglich auch hier versteuert werden muss. Das gilt auch für ausländische Bieter.

Der Zuschlagpreis selbst bleibt unversteuert. Dieser muss bei der Einfuhr nach Schweizer Recht versteuert werden.

Alles zu Auktionen

http://de.wikipedia.org/wiki/Auktion#Rechnungsstellung_und_Versand_der_Ware

Das Vorghen wie geschildert ist richtig. Eine Kaufpreisreduktion von 7% unüblich, da ja der Steigerungspreis ein Nettopreis (excl. allfällige Umsatzsteuern) ist. Die Versteuerung/Verzollung bei der Einfuhr ist Sache des Erwerbers. Dem Käufer sollte diese Problematik vertraut sein oder zumindest hätte er sich darüber informieren können.