Schweizer Freizügigkeitskonto "geerbt" und nun nach Deutschland überweisen?
Hallo, ein alter Freund der in der Schweiz lebte, ist verstorben und hat keine ehepartner/Kinder und hat MICH in eingetragen, das ich das freizügigkeitskonto bzw auf das Geld Zugriff habe. Das Erbe habe ich ausgeschlagen aber eben noch Zugriff auf das Konto. Es beläuft sich auf ca. 20000€ (umgerechnet) und da ICH nur ein FREUND bin, sprich nicht verwandt, wie verhält es sich mit dem Finanzamt bzw den steuern allgemein, wenn die Bank mir dieses Geld von der Schweiz nach Deutschland überweisen würde. Was muss ich beachten?
1 Antwort
Hallo,
du warst bis zum Tod des Freundes verfügungsberechtigt und hast dann das Erbe ausgeschlagen. Damit Schluss und Ende !
Ich denke nicht, dass die Bank nach Bekanntwerden der Ausschlagung noch vorhandenes Guthaben des Freundes auf Konten von "Nichterben" überweisen darf.
Wer sollte denn dann wohl die Beerdigungs- und alle weiteren anfallenden Kosten bezahlen ?
Ich kann dir darin leider nicht weiterhelfen und kann nur empfehlen, einen in diesen Fragen versierten Steuerberater zu konsultieren.
Die Kosten laufen auf mich. Mit dem Notar stehe ich in Gesprächen, und es ist so, das ich das Erbe auszuschlagen kann und man (ich) trotzdem das Geld erhalten kann. Es ist quasie eine getrennte sache, laut dem Notar.
Edit: Ich muss nur meine Kontonummer / IBAN an die Bank senden und würde es erhalten, nur vorher wollte ich mich eben erkundigen.
Edit2: Ich habe am Anfang der Gespräche mit dem Notar oft nur Bahnhof verstanden, so scheint das aber in der Schweiz zu laufen.