Wohnsitz + Arbeitgeber in Deutschland, 3 Tage Home Office aus der Schweiz?

1 Antwort

  1. Anmeldung im Sinn von Wohnsitz könnte ein Problem weren, aber das sollte Dein Freund wissen. Wenn Du auf Dauer 5 Tage pro Woche in der Wohnung vom Freund bist, sollte es aber er Vermieter wissen. Sonst zahlen die anderen im Haus Deine Nebenkosten mit.
  2. Home office ist eben home office, man ist ja Daheim und keine Niederlassung des Unternehmens.
  3. Nein, denn selbst wenn Du in der Schweiz einen Wohnsitz anmeldest, Du hast dort keine Einkünfte.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank

ich habe heute nochmal etwas recherchiert. Es gibt ja mehrere "Probleme" und Fragen. Vielleicht kannst du darauf gesondert eingehen.

  1. Für mich als EU Bürger, gelten wohl 90 Tage auf 180 Tage die ich dort sein darf - richtig? (Alles was darüber hinaus geht ist nicht "legal". Ob es eine gute Idee ist das zu ignorieren da eh niemand weiß wann ich wo einreise ist ein anderes Thema und meine Sache. Spielt aber auch erstmal keine große Rolle, gehen wir einfach mal davon aus ich bin nur 90 Tage dort, jeweils 5 Tage die Woche)
  2. Wenn ich länger als 90 Tage dort bin, dann benötige ich eine Aufenthaltserlaubnis. Grenzgänger zählt nicht da die Entfernung zu weit ist. Dann ist es wohl Ausweis B, da heißt es überall mit oder ohne Erwerbstätigkeit. Ist da die Erwerbstätigkeit gemeint die ich in der Schweiz habe oder gilt auch meine EU Erwerbstätigkeit als Argument für diesen Ausweis? Es heißt ja bei keiner Erwerbstätigkeit brauch ich Kohle auf dem Konto... also geht es um finanzielle Absicherung, diese habe ich ja da ich vollzeit arbeite.
  3. Zur 3. Frage habe ich oft etwas gelesen von Sozialversicherung die hier ein Problem macht. Außerdem würde die Doppelversteuerungsvereinbarung dafür sorgen, dass ich dort Steuern zahlen muss wo ich hauptsächlich bin und wo ich "verwurzelt" bin, das wäre dann wohl eher die Schweiz. Oder habe ich hier etwas durcheinandergebracht?

Lösung 1: Ich bin "nur" 90 Tage dort und mache gar nichts (außer dem Vermieter Bescheid geben)
Lösung 2: Ich bin länger als 90 Tage dort und beantrage Ausweis B sofern der Verdienst hier zählt um das zu bekommen (eventuell gibt es dann aber Fallstricke bei Sozialversicherung, Steuern)

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@MarcelaBlum

Nachtrag: Neben widersprüchlichem Zeug habe ich u.a. gefunden dass bei Erwerbsort Wohnort + Fremdstaat der Wonortstaat für die Sozialversicherung zuständig ist, sofern ich dort 25% arbeite (also maximal 75% im Fremdstaat). Da ist dann aber nicht definiert wer bei mir nun der WOhnortstaat ist wenn ich für die Schweiz einen Ausweis B habe, 5 Tage dort bin und 2 hier. Denn wenn ich im Fremdstaat 75% arbeiten darf, dann muss ich ja dort wohnen da das 3 von 4 Tagen entspricht und ich somit schnell über 90 Tage komme...

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@MarcelaBlum

ZU den speziellen Meldebestimmungen der Schweiz kann ich keine Auskunft geben, da Melderecht für meine Tätigkeit uninteressant ist.

Zum Thema der Besteuerung kann Dir dagegen versichern, dass Du in Deutschland steuerpflichtig bist, solange Du hier in Deutschland einen Wohnsitz hast. Und ich meine einen Wohnsitz, also nicht ein Briefkasten bei den Eltern und eine Meldung beim Einwohnermeldeamt. Melderecht ist nicht Steuerrecht. Im Steuerrecht zählen die tatsächlichen Verhältnisse.

Dein "Home Office" in der Wohnung des Freundes hat keine steuerrechtliche, oder sozialversicherungstechnische Auswirkung, solange Du in Deutschland eine Wohnung hast.

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@wfwbinder

okay, das ist schon mal eine gute Info. Dann geht es nur noch um den Aufenthalt der geklärt werden muss. Dennoch werden wir da ne Grenzgängerberatung machen. Es ging mir hier mal nur um ein grobes "abklopfen" der Sachlage

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