Pfändung in der Schweiz möglich?

1 Antwort

Rein theoretisch könnte aus einem in Österreich ergangenen Urteil in der Schweiz vollstreckt werden.

Allerdings erst, nachdem dieses Urteil in der Schweiz für vollstreckbar erklärt worden ist. Im Grunde ist das ein zweiter Prozeß, allerdings fokussiert darauf, ob die Formalien des ersten Verfahrens eingehalten wurden.

So ein Prozeß ist teuer und kann langwierig sein. Eher unwahrscheinlich, dass man den für so geringe Summen anstrengt.