Pfändung in der Schweiz möglich?
Hallo
Meine Exfrau sollte laut Scheidungsurteil eines Österreichischen Gerichts einen sogenannten Nachehelichen Unterhalt in der Höhe von 200 Euro, 15 jahre lang erhalten. Dem musste ich damals zustimmen um eine einvernehmliche Scheidung zu bekommen. Nach dem Urteil nach habe ich auch ein kontaktrecht zu meinem jüngsten Sohn welches mir aber mit allen Mitteln verwährt wird.
Das ist auch ein Grund warum ich nicht bereit bin ihr den Unterhalt weiter zu zahlen und habe es seit ca. 1 Jahr eingestellt. Den Unterhalt für meinen Sohn zahle ich selbstverständlich pünktlich jedes Monat. Ich bin seit ca. 1 Jahr in die Schweiz gezogen, in einem neuen Job und auch neue Beziehung. Meine Exfrau hat mir natürlich einen Gerichtsvollzieher in Österreich auf den Hals gehetzt um zu Ihrer Kohle zu kommen.
Frage: Kann ich in der Schweiz auch gepfändet werden und was soll ich machen falls ich in Österreich mal wieder was besitze, durch Erbschaft das ich dem endkomme?
Info am Rande:
Meine Exfrau befindet sich in einer neuen Beziehung seit einem Jahr und wohnt auch bei ihm und ich habe vor im Juli meine neue Partnerin zu Heiraten. Vielen Dank für eine konkrete Antwort. 🙏
1 Antwort
Rein theoretisch könnte aus einem in Österreich ergangenen Urteil in der Schweiz vollstreckt werden.
Allerdings erst, nachdem dieses Urteil in der Schweiz für vollstreckbar erklärt worden ist. Im Grunde ist das ein zweiter Prozeß, allerdings fokussiert darauf, ob die Formalien des ersten Verfahrens eingehalten wurden.
So ein Prozeß ist teuer und kann langwierig sein. Eher unwahrscheinlich, dass man den für so geringe Summen anstrengt.