Auswanderung in die Schweiz- kann ich hier für meine Schulden in Österreich belangt werden?

3 Antworten

Was sollte dir das Verstecken auf lange Sicht bringen ?

Auch in der Schweiz *könnte* dein Wohnsitz ermittelt werden, beispielsweise über Melderegister oder andere offizielle Verzeichnisse.

Es kommt wohl 🤔 darauf an, wie wichtig und unkompliziert es für den Gläubiger ist, auch länderübergreifend an sein Geld zu kommen.

Das ist zumindest nicht ganz so einfach.

Aber wegen €2.000 möglicher (Rest-)Schulden, was ja zunächst erst einmal zu prüfen wäre, ein "neues" Leben anfangen? Naja ...

Aber Deine Informationen sind ja ziemlich dürftig. So locker geht es sicher auch in Österreich nicht, dass man "mal eben so" Kosten geltend machen kann, die man "vorher übersehen" hatte. Und wenn Du "keine Hilfe von Deinem Anwalt erwarten konntest", wird es sicher noch andere Fakten geben, über die Du hier nicht geschrieben hast.

Der Sachverhalt ist etwas lückenhaft geschildert und zudem gibt es hier im Forum keine Spezialisten für das Recht Österreichs.

Daher nur ganz generell:

Eine Forderung kann nur vollstreckt werden wenn sie auch tituliert ist, wenn also zum Beispiel ein Urteil vorliegt.

Hier in Deutschland verjähren titulierte Forderungen erst in 30 Jahren.

Urteile können nur in dem Land vollstreckt werden in dem sie erlassen wurden. In anderen Ländern muss man sie zunächst in einem zweiten Prozess anerkennen lassen.

Grundsätzlich können Urteile aus Österreich in der Schweiz anerkannt werden, allerdings ist das Verfahren teuer und langwierig. Nur wenige Gläubiger werden sich dieser Anstrengung stellen.