Grenzgänger Berlin-Schweiz, oder wie wird alternativ besteuert?

1 Antwort

   Nun ist gerade für die ersten 6 Monate nicht ganz klar wie ich mich am besten besteuern kann.

Die Sorge kann man Dir leicht nehmen. Nicht Du besteuerst Dich, sondern das Finanzamt. 

1. Du hast in 2016 in Deutschland einen Wohnsitz, somit bist Du hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 

2. Da Du Einkünfte in/aus einem anderen Land beziehst, ist natürlich das DBA mit dem Land zu beachten.

3. Grenzgänger gem. Artikel 15a des DBA Schweiz bist Du nicht.

4. Nach Artikel 15 des DBA wird Dein Einkommen in der Schweiz besteuert werden, weil nicht alle drei für eine Besteuerung in "D" nötigen Bedingungen erfüllt werden.

5. Somit wird in der Schweiz besteuert und die Einkünfte unterliegen hier nur dem Progressionsvorbehalt.

6. Da die Verhältnisse ja wohl wechseln werden, ist jedes Jahr neu zu prüfen.

7. Sobald Du bei einer deutschen Niederlassung beschäftigt bist (Gründung Zweigstelle) wird dann hier besteuert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Pato2605 
Fragesteller
 05.07.2016, 11:48

Vielen Dank wfw binder,

können Sie mir vielleicht noch sagen wie es sich dann mit den Sozialabgaben verhält! Wäre das dann ebenfalls komplett in der Schweiz zu entrichten. 

Und wie sieht es dann mit der KV aus? Diese kann ich ja als Grenzgänger auch noch in D haben, trifft das in meinem Fall auch zu, da ich ja laut Ihrer Aussage kein Grenzgänger bin? Und ich verstehe noch nicht ganz inwiefern 1. und 5. miteinander funktionieren.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Beste Grüße

PS

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wfwbinder  05.07.2016, 11:54
@Pato2605

Sozialversicherung ist nicht mein Fach. Ich gehe aber davon aus, dass die Einbindung in das Schweizer sozialversicherungssystem erfolgt.

Bei der Krakenversicherung  würde ich direkt anfragen. Eventuell in Deutshland mitglie bleiben udn der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss.

1 udn 5 ist einfach zu erklären.

In Deutschland besteht unbeschränkte Steuerpflicht. Also werden alle Einkünfte, ausser denen in der Schweiz hier versteuert.

Die Schweizer Einkünfte zählen nur mit bei der Mittlung des Steuersatzes.

Das wird aber wohl nur 2016 betreffen, weil ja ab nächstem Jahr wohl erstmal nur Einkünfte in der Schweiz erzielt werden.

Da läuft der Progressionsvorbehalt ins Leere.

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