Freiberufler mit Teilbeschäftigung in der Schweiz

2 Antworten

Da gibt es ganz viele Einflussgrößen:

  • Bleibt der deutsche Wohnsitz erhalten? Dann weiter hier mit dem gesammten Einkommen steuerpflichtig.

  • Wird Das Unternehmen für die Zeit hier aufgegeben?

  • Bringt der Job genug ein, um für die Steuerersparnis bis zu 5.000,- Franken Transaktionskosten zu haben?

  • Die Hotelkosten kann man ggf. vermindern, wenn für die Zeit eine kleine Wohnung gemietet wird.

  • Erlaubt die Tätigkeit eventuell den Wohnsitz in die Schwz zu verlegen und nur die freiberufliche Praxis in "D" zu haben?

Dieses Thema ist in der Tat sehr komplex und sollte ggf. im Gespräch mit einem Steuerberater Vorort gelöst werden.

  • der Job bringt gnug ein...
  • Wohnung mieten ist an mehreren Orten nicht sonderlich sinnvoll...
  • Wohnsitz kann ich theoretisch doch hinlegen wo ich will

Die von ihnen gestellten Fragen wollte ich eigentlich teilweise beantwortet haben. Gegenfragen bringen mich hier nicht weiter... einen Steuerberater zu finden, der Ahnung von der Schweiz hat ist nicht einfach und ist wohl auch nicht billig, wo ich das Angebot doch noch gar nicht angenommen habe...

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@lordoliver

Ich bin ausgebilderter Steuerberater mit Auslandserfahrung. Die gegenfragen sind unvermeidbar und würden in einem Beratungsgespräch noch viel ausgeprägter gestellt werden, denn da ist man für die Auskünfte, die man einem Mandanten gibt ja auch noch haftbar.

Es wären folgende Lösungen möglich:

  • Wohnsitze lassen wie bisher. Wenn über 183 Tage in der Schweiz würde dort der Lohn versteuert. Da eben das Abzugproblem der WErbungskosten

  • Wohnsitze lassen wie bisher, weniger als 183 in der Schweiz aufhalten, bzw. dort eine Ansässgkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamtes einreichen. Dann wird nicht dort, sondern hier versteuert. Also höherer Stuersatz, aber auf geringeres Einkommen, denn dann wären die Sonderwerbungskosten abzugsfähig.

  • Oder, Wohnsitzverlegung in die Schweiz, aber Betrieb hier lassen. Einkommensversteuerung in der Schweiz. Für den Gewinn aus der freiberuflichen Prais hier die Steuerzahlen, zur Vermeidung der doppelten Besteuerung wird in der Schweiz die deutsche Steuer angerechnet.

  • Gründung einer AG in Zug, Abrechnung der Schweizer Leistung über die. dannbeibt der Gewinn praktisch steuerfrei und nur die spätere Ausschüttung wird besteuert. Da gibt es aber interessante Lösungen.

  • Abrechnung der Gesamten Aufgabe freiberuflich über das deutsche Büro.

Was nun wirklich gut ist, oder ob man eine noch andere Lösung finden könnte, wäre die Sache eines persönlcihen Gesprächs

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Probelm Nr. 1 - bei einer Anstellung in der Schweiz werden Dir hier die obligatorischen Sozialversicherungsabzüge gemacht, da Du aber in DE auch Freiberufler bist, wird Dir ein teil dort zusätzlich belastet, steuerpflichtig bleibst Du ohnehin in DE. Die Doppelbeschäftigung ist mE die ungünstigste Lösung. Wahrscheinlich wäre es am einfachsten, die Leistungen in den CH von Deutschland aus zu fakturieren, dir stünden dann alle Möglichkeiten der Verrechnung von Auslagen und Spesen zu Verfügung - den Gewerbestatus hast Du ja in DE ohnehin (brauchst also auch kein neues Gewerbe anzumelden). Einzige sinnvolle Variante wäre es, in der Schweiz eine GmbH zu etablieren die Deine Leistungen hier kassiert und Deine Auslagen bezahlt, die Gehaltshöhe liesse sich so steuern, dass kaum Steuern anfallen und die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz minimal wären. Allerdings kostet die Firma auch etwas, daher müsste schon ein gewisser Minimalumsatz drin sein. Falls Du detaillierte und persönlicherer Infos willst, schreib mir unter urs.loew@loewit.ch. Tschüss!