Steuerklassenwechsel bei Grenzgängern in die Schweiz unnötig?

1 Antwort

mein Mann arbeitet seit November als Grenzgänger in der Schweiz,

Und ich dachte man kann nur als Schwarzgeldbote durch Grenzübertritte Geld verdienen.

wir wohnen jedoch weiterhin in Deutschland.

Müßte er sonst für den Arbeitsweg die Grenze überschreiten?

Allerdings wurde uns nun von einem Mitarbeiter mitgeteilt, dass die Steuerklasse bei Grenzgängern keine Rolle spielt

Stimmt, die Steuerklasse hat nur für den Steuerabzug vom Lohn in Deutschland eine Bedeutung.

Bringt uns ein Steuerklassenwechsel tatsächlich nichts? Auch nicht bei der jährlichen Steuererklärung?

Dafür nun überhaupt nichts, denn auf Grund der Angaben in der Jahressteuererklärung wird die Steuerschuld für die Einkünfte des ganzen Jahres ermittelt. Die Steuerklasse hat (wie schon beschrieben) nur für den laufenden Steuerabzug Bedeutung aber in keiner Weise für die Jahressteuerschuld.

Würde z. B. einem Junggesellen das ganze Jahr durch einen Fehler die Steuer nach Steuerklasse III abgezogen, müsste er einfach sehr viel Nachzahlen, weil sich ja die günstige Steuerklasse nicht auf die Jahressteuerschuld auswirkt. Umgekehrt entsprechend. Wäre wegen einer falschen Steuerklasse zuviel abgezogen, käme eine entsprechende Erstattung raus.

DAvon abgesehen, bekommst Du sowieso die St-Kl. II wenn Du wieder arbeitest, weil für Deinen Mann von keinem Arbeitgeber über Elstam Daten abgerufen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986