Wie kann ich die Schulden beim Schuldner in Frankreich eintreiben, wenn ich, der Gläubiger, in der Schweiz lebe?

1 Antwort

Klar geht das. Allerdings ist der Aufwand erheblich.

Wenn Du zum Beispiel in der Schweiz schon ein Urteil erwirkt hast, kann man daraus in Frankreich nur nach Anerkennung des Urteils vollstrecken. Im Klartext: Du mußt in Frankreich ein zweites Gerichtsverfahren führen.

Es kann dabei zahlreiche Überraschungen geben. Ich selber habe mal als Prozeßvertreter an Verfahren mitgewirkt, bei dem ein in Belgien ansässiger Gläubiger die Anerkennung von 2 Urteilen gegen einen in Deutschland wohnhaften Schuldner beantragte.

Im ersten Verfahren scheiterte die Anerkennung, weil die Klageschrift des belgischen Gerichts per Einschreiben und nicht per Postzustellung zugestellt worden war. Im zweiten Verfahren war die Klageschrift zwar per Postzustellung zugestellt worden. Dummerweise ging sie an dem Tag zu, an dem in Brüssel mündliche Verhandlung war.

Für den Gläubiger hieß das: Außer Spesen nichts gewesen.

Laß Dich in so einer Sache unbedingt durch einen fachkundigen Anwalt vertreten. Sonst geht es Dir auch so!