Heimlich aufgezeichnete Tonaufnahmen von Polizeiverhör um Strafvereitelungen im Amt zu beweisen?
Hi Leute,
angenommen man macht eine heimliche Tonaufnahme eines Polizeiverhöres mit Amtsmissbrauchenden, Straf- u. Beweisvereitelnden und mich zu Unrecht kriminalisierenden Ermittlern, aus der ganz klar hervorgeht, dass diese Beamten eigentlich nicht länger als solche arbeiten dürften.
Das es sich dabei um ein nichtöffentliches Gespräch handelt und man sowas eigentlich nicht darf ist mir bewusst. Allerdings sind nach meinem Wissen heimlich aufgezeichnete Aufnahmen vor Gericht nicht zwingend unzulässig solange sie nicht dritten zugespielt werden und damit potentiell Verbrechen aufgeklärt werden könnten.
"Interessenabwägung der Persönlichkeitsrechte"
In dem fiktiven Fall ist der heimlich aufzeichnende ein Jahr vorher Opfer eines schweren bewaffneten Raubüberfalls geworden und die zuständige "Ermittlerin" hat in der Sache unfassbar katastrophal gearbeitet und sich von der mehrköpfigen teilweise weiblichen Tätergruppe manipulieren lassen, wodurch sie im Prinzip hauptsächlich gegen das traumatisierte (wegen BTM Delikten vorbestrafte) Opfer ermittelte. Sie beteiligte sich somit an einer grausamen Täter-Opfer-Umkehr und leistete sich diverse nachweisbare gravierende Verstöße, bzw Pflichtverletzungen gegen die Grundsätze polizeilicher Ermittlungsarbeit.
Die Beschwerden und Strafanzeigen diesbezüglich wurden von ihrer Vorgesetzten bearbeitet und selbstverständlich eingestellt.
Eben diese Vorgesetzte ist auf den Tonaufnahmen zu hören, wie sie das Opfer des Überfalls verhöhnt und zum Beispiel als "geistesgestört" bezeichnet. Auch haut diese Kriminalhauptkommissarin folgendes raus:
"Ja die Fälle (Beschwerden und Strafanzeigen gegen ihre Mitarbeiterin) habe doch alle ich bearbeitet und die sind eingestellt worden. Das hat schließlich die Staatsanwaltschaft so entschieden. Sie können sich ja beschweren, aber einen Anwalt können Sie sich ja eh nicht leisten haha"
Auf die Frage wieso ihre Mitarbeiterin in den Akten einfach die Morddrohung des, mit einem Elektroschockers bewaffneten Angreifers des Überfalls nicht erwähnte, sagt sie dann:
"Mit einem Elektroschocker? Mit einem Elektroschocker kann man überhaupt niemanden töten. Ausserdem habe ich dem Tatverdächtigen vor einigen Tagen sein Handy ausgehändigt und der geht mir höchstens bis zur Brust"
Usw...
Grund des Verhöres war eine Anzeige der Auftraggeberin des Überfalls, die den menschlichen Klärungsbedarf ihres Opfers mit Hilfe der Ermittlerinnen als sogenanntes Stalking umkonstruieren wollte.
Würde der Geschädigte diese Polizisten jetzt wegen Strafvereitelungen im Amt und der Verfolgung einer falschen Person anzeigen, hätte er eine Chance mit diesen Aufnahmen etwas zu erreichen, oder ist man gegen die Polizei einfach machtlos?