Was kann ich wegen falsche Verdächtigung gegen das beschluss machen?

4 Antworten

Auch bei Scherzen sollte man sich vorher überlegen, weche Auswrkungen das hat, falls jemand das für bare Münze nimmt. Nicht was Du glaubst ist entscheidend, sondern was andere glauben könnten.

Es waren Anhaltspunkte für den Handel mit Betäubungsmittel erkennbar. Folglich ist der Durchsuchungsbeschluss keineswegs unverhältnismäßig. Er ist absolut folgerichtig, also kannst du dagegen gar nichts machen. Und natürlich gibt Ebay deine Daten weiter, wenn auch hierzu ein richterlicher Beschluss vorliegt. Ansonsten hätte man dich ja nicht identifizieren können.

Du solltest dich künftig vernünftig benehmen und so einen Mist sein lassen. Dann besteht auch keine Notwendigkeit für eine Hausdurchsuchung.

Mustermann979 
Fragesteller
 12.09.2023, 13:23

Doch da melne Name und Wohnort auf Facebook Profil stehen haben die anhand von 5 Minuten mich idenfiziert denke ich , ebay hat ein altes Scherz frage gar nicht an die Polizei gegeben , sondern meine öffentliche Frage auf Facebook Gruppe für Strafrecht war Scherz frage und ein Bürger hat es geglaubt und meine frage an die polizei weitergeleitet

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Eifelia  12.09.2023, 13:55
@Mustermann979

Und daraufhin wurde ebay befragt und hat Deine Daten herausgegeben - so schwer ist das doch nicht zu verstehen?

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Mustermann979 
Fragesteller
 12.09.2023, 14:10
@Eifelia

Nein seitens ebay ist nichts vorhanden also die haben keine ip Adresse rausgeben sondern meine Scherzfrage hat ein User geglaubt und es weitergeleitet nur das ist Beweismaterial was die zuhand haben keine Screenshot von ebay Inserat und keine ip Adresse , deshalb ist der Beschluss unverhältnismäßig aus meiner Sicht ,

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Mustermann979 
Fragesteller
 12.09.2023, 16:36
@Eifelia

Nein bei ebay kleinanzeigen haben die gar nicht mit Beschluss sich erkundigt , die wissen nicht einmal welches Account von ebay kleinanzeigen mir gehört ,

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Ich halte es jedenfalls für wenig glaubhaft, dass es sich bei dem Inserat auf ebay Kleinanzeigen um einen Scherz handelte, und ich nehme an, damit bin ich nicht allein.

Und selbst wenn: Sowas kommt von sowas. Wer sowas für einen gelungenen Scherz hält, ist wohl selber schuld.

Edit: Aus dem zweiten Posting
' der Beschluss ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig den es gibt kein IP Adresse und keine Screenshots von ebay Inserat "

Woher willst Du das wissen? und selbst wenn: Es gibt eine Zeugenaussage - auch das ist ein Beweis!

Wenn Deine Anzeige sich nur auf die "Freiheitsberaubung" bezieht, also dass man Dich nicht aus dem Zimmer ließ,hast Du damit sowieso keine Chance.

Du solltest froh sein, dass man Dich nur imWohnzimmer befragt hat.Die hätten Dich zur Befragung auch mitnehmen dürfen.

Wenn Polizei gerufen wurde, egal ob zu Recht, oder völlig überflüssig, so werden die den Sachverhalt klären. Einmal um zu wissen, ob sie zu Recht gerufen wurden und wenn ja um zu klären was passiert ist. Dieser Erstbefragung sollte man sich nicht entziehen. Es könnte zur vorläufigen Festnahme führen.

WärstDu ruhig geblieben und hättest auf die fragen der Polizisten vernünftig geantwortet, wärst Du nach 5-10 Minuten fertig gewesen.

Wenn auf Basis einer anonymen Anzeige eine Hausdurchsuchung angeordnet wird, muss die schon sehr konkret sein, denn sonst gibt es solche Beschlüsse nicht so schnell. Und wenn nicht gefunden wird, steht der Anzeigenerstatter schon ziemlich blöd da.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.