Böllergewehr Legal?


13.05.2020, 16:01

Hier ist ein video


13.05.2020, 16:02

1 Antwort

Selbstverständlich nicht. Das dürfte als Schusswaffe im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 WaffG eingestuft werden, der Besitz ist daher gem. § 2 Abs. 2 WaffG i.V.m Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 WaffG erlaubnispflichtig.

Besitz ohne Erlaubnis wird mit 6 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet: § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b WaffG

Dahinter dürften sogar die anzunehmenden Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz zurückstehen. Wie die Böller selbst in diesem Sinne einzustufen wären, kann hier also dahinstehen.

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