Muss mein 15 jährige Sohn zur Vorladung als beschuldigter,wenn ich das nicht möchte?
Hallo,mein 15 jährige Sohn hat eine Vorladung bekommen bei der Polizei wegen des Verdachts folgender Straftat:Gelegenheit zum BTM-Verbrauch/-Erwerb/-Abgabe verschaffen, gewähren, mitteilen gemäß § 29 (1) Nr. 10 BtMG.
Muss er zur Vorladung erscheinen wenn ich damit nicht einverstanden bin?
Er hat nämlich nichts mit Drogen zu tun und es wird vermutet, daß ihm eine bestimmte Person schaden möchte🙁
Ich würde mich sehr über Antwort freuen und danke im Voraus 😊
5 Antworten
Einer Vorladung muss man grundsätzlich nur dann folgen, wenn diese von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht kommt.
Kommt diese von der Polizei, kann man diese ignorieren, nette/höfliche Leute rufen allerdings an und sagen ab.
Aber wenn an diesen Vorwürfen nichts dran ist, warum geht ihr beide nicht hin, um deinen Sohn zu entlasten?
Einladungen der Polizei muss er als Beschuldigter grundsätzlich nicht Folge leisten.
Es könnte aber durchaus sinnvoll sein, um den Sachverhalt aufzuklären. Ich persönlich würde erst Akteneinsicht beantragen und der Polizei mitteilen, dass man nach Durchsicht der Akten ggf. gerne zu einem Gespräch bereit ist.
Über die Vorladung entscheidet die Polizei oder ein Gericht. Der Vorgeladene hat sich daran zu halten. Du hast als Vater das Recht, bei dem Termin dabei zu sein.
Wenn er entlastet werden kann, geht hin. Ansonsten kommt mit Glück ne Einstellung der Staatsanwaltschaft oder die Vorladung zum Gericht.
Natürlich kannst Du Dich gegen die polizeiliche Vorladung wehren, aber ob Du damit dem Beschuldigten einen Gefallen tust, wage ich zu bezweifeln. Es wird vielmehr den Eindruck erwecken, daß Dein Sohn etwas zu verbergen hat, egal welche Argumente Du anführst!