falsche Beschuldigung der Fahrerflucht?

1 Antwort

Ja das ist richtig. Du brauchst keine Straftat zugeben, wenn du keine begangen hast. Du hast ja geschrieben, dass du dort geparkt hast, aber nichts passiert ist und dein Auto auch keine Beschädigung aufweist. Entweder war das andere Auto schon beschädigt oder wurde nach dir beschädigt.

Mehr kannst du auch nicht tun.

Du kannst sonst vielleicht noch schreiben, warum du dort geparkt hast und wie du eingeparkt hast. Dass du nichts gehört hast und es auch nicht gerummst hat und dass die Parklücke für dich groß genug war und genug Abstand zu allen Fahrzeugen hattest.

Dann schreibst du noch, wie du ausgeparkt hast und vielleicht nach zirka welcher Zeit. Falls du dich noch erinnerst, ob vor und hinter dir die gleichen Autos standen oder andere, kannst du das auch noch schreiben.

ich würde auf die Befragung direkt bei der Polizei gehen statt schriftlich. Denn dann kannst du direkt dein auto vorführen. Man kann es besser erklären und die polizei kann das auch im beamtendeutsch niederschreiben.

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