Fahren ohne Fahrerlaubnis Auf einem Parkplatz?

1 Antwort

Au. Das ist unschön...

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat (§ 21 StVG). Damit stehen hier bis zu 1 Jahr Haft oder Geldstrafe im Raum. Und zwar sowohl für dich (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG), als auch für den Halter (deinen Bruder?) (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG; ggf. § 27 StGB).

Unter Umständen verliert dein Bruder wegen dieser Sache auch seinen eigenen Führerschein (§ 69 Abs. 1 StGB). Wenn er als Halter aufgrund des § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG verurteilt wird, bekommt er außerdem nochmal Punkte im FAER (Flensburg), genauso wie du: Im Falle einer Entziehung der Fahrerlaubnis (dein Bruder) bzw. einer isolierten Sperre (du, siehe unten) sind es 3 Punkte, die 10 Jahre lang stehen bleiben. Ansonsten sind es 2 Punkte für 5 Jahre. Und da dein Bruder noch in der Probezeit ist: § 21 StVG wird als A-Verstoß gewertet, das bedeutet (wenn das der erste A-Verstoß ist): Aufbauseminar und Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG).

Für dich führt das Ganze (neben dem Strafverfahren) möglicherweise dazu, dass bei der Beantragung der Fahrerlaubnis deiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angezweifelt und dementsprechend eine MPU verlangt wird (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 + 5 FeV). Außerdem kann eine isolierte Sperre verhängt werden (0,5 - 5 Jahre, im Extremfall auch für immer). In der Zeit kann keine Fahrerlaubnis erteilt werden (§ 69a Abs. 1 StGB). Das bedeutet hier vermutlich, dass du erst mit 21 Jahren den B-Führerschein machen darfst.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

die Polizisten meinten wenn wir nicht in der Akte haben sind wir aus der Sache raus. Und weil wir einsichtig waren.

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@Marco923

Immer toll, was die Polizei alles so verspricht. Aber die entscheidet das gar nicht. Wenn die Polizisten euch hätten davonkommen lassen wollen, hätten sie euch vor Ort laufen lassen. Jetzt entscheidet die Staatsanwaltschaft.

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@Answer123

ich weiß Sie haben Recht! Aber ich habe sehr oft gehört das es beim ersten mal fallen gelassen wird. Vorallem weil wir keine Ahnung hatte das ich auf einem Parkplatz nicht üben darf. Ich hatte nicht vor eine Straftat zu begehen Vorallem wenn ich meinen Führerschein bald anfange. Ich hoffe es geht alles gut. Dankeschön für Ihre Hilfe ich schätze das Sie für uns Zwit genommen haben.

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@Marco923

Ich gebe zu, ich habe hier das das schlechtes Szenario an die Wand gemalt. Aber ich halte im vorliegenden Fall es für schlimmer, den Eindruck zu vermitteln, alles wäre harmloser als es ist, als andersherum. Hofft das Beste, aber rechnet mit dem Schlimmsten.

Die Polizei macht hier halt Versprechungen über Dinge, die sie gar nicht zu entscheiden hat. Hier liegt objektiv eine Straftat vor. Die Entscheidung, Anklage zu erheben (§ 152 StPO), oder das Verfahren (ggf. gegen Auflagen) einzustellen (§ 153 ff. StPO), liegt alleine bei der Staatsanwaltschaft. Und was die Fahrerlaubnisbehörde aus der Sache macht, steht auch nochmal auf einem anderen Blatt.

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