Arschbilder von minderjährigen minderjährigen?

1 Antwort

Was will der Vater bei der Polizei? Sich auslachen lassen?

  1. Beide Beteiligte sind in Deutschland noch nicht strafmündig.
  2. Ein bekleideter Hintern erfüllt nicht § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 Buchstabe c StGB.
  3. Ein anderer Straftatbestand fällt mir hier nicht ein, im Übrigen siehe Punkt 1.

Von Nacktbildern sollten die Beteiligten aber unbedingt die Finger lassen, zumal beide Beteiligte in spätestens einem Jahr strafmündig sind. § 184b StGB gilt auch für minderjährige Täter und Absatz 3 auch für alte Bilder!

PS: Warum ist das eine Finanzfrage?

Woher ich das weiß:Hobby

Erstmal danke und zweitens wie finanz frage ich verstehe nicht was du meinst wie auch immer du hast mir sehr geholfen aber was wenn es ein tanga wäre keine normale Unterhose

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@User123519

Du bist im falschen Forum. Hier ist finanzfrage.net, nicht gutefrage.net.

Ich glaube, wir müssen hier nicht darüber diskutieren, ob ein Hintern mit Tanga ein "unbekleideten Gesäßes" ist, zumal hier auch noch eine "sexuell aufreizende Wiedergabe" vorliegen müsste. (Vermutlich gibt es bereits Gerichtsurteile dazu.) Ich würde allerdings beiden Beteiligten dringend empfehlen, derartige Bilder wieder zu löschen. Das erspart später peinliche Diskussionen mit Eltern, Lehrern und ggf. der Polizei, besonders wenn die Bilder mal irgendwann in der Schule herumgehen.

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@Answer123

Okay vielen Dank und sry wegen der Verwechslung mit gute Frage du hast mur sehr geholfen

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