Geschenke von Geldsklave strafbar?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist zu unterscheiden zwischen straf- und zivilrechtlichen Aspekten.

Strafbar wäre die Verwendung von unrechtmäßig (d.h. ohne Zustimmung des Karten- bzw. Kontoinhabers) erhaltenen Kreditkartendaten. Das ist nach Deiner Schilderung hier nicht der Fall, da diese Nutzung ja mit Zustimmung des Karteninhabers passiert. Betragsmäßig dürfte die Summe der Geschenke im Rahmen von Freibeträgen für Schenkungen bleiben, d.h. wäre nicht Gegenstand der Versteuerung als Schenkung. Die einzelnen Geschenke sind wahrscheinlich anlassbezogen und -typisch, sowie in der Betragshöhe überschaubar, so dass dies sogar als Serie von Gelegenheitsgeschenken durchgehen kann. Also ist dies nicht strafbar.

Im Bereich des Strafrechts wäre allerdings auch eine Nötigung oder Erpressung anzusiedeln, wenn dies zur Bekanntgabe der Kreditkartendaten führte bzw. zur Preisgabe von Transaktionscodes für einzelne Käufe eingesetzt wird. Ebenso kommt Betrug in Frage, wenn die ja anscheinend online geführte Geschäftsbeziehung auf falschen Tatsachen basiert (Du also beispielsweise entgegen Deiner Angaben nicht eine 25-jährige Frau, sondern ein 60-jähriger Mann bist).

Verträge für Kreditkarten setzen voraus, dass diese nur persönlich durch den Karteninhaber eingesetzt werden. Sofern Ehegatten, Kinder oder andere Verwandte die Karte nutzen sollen, muss dies entweder über ein gemeinsames Shop-Konto mit Autorisierung durch den Kreditkarteninhaber (z.B. bei Apple, Google, Microsoft, Amazon etc. durch ein hinterlegtes Familienkonto) oder durch den Karteninhaber selbst bei einer durch Dritte getätigten Bestellung erfolgen. Nicht transaktionsbezogene Zugangsdaten (insbes. die PIN) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für diesen Zweck der Bebuchung eines gemeinsamen Kontos gibt es Partnerkarten oder Familienkarten. Die von Dir beschriebene Nutzung ist damit ein Verstoß gegen die AGB der kartenausgebenden Bank.

Weiterhin sind nach der PSD2-Richtlinie erweiterte Autorisierungen für Online-Transaktionen erforderlich, d.h. es werden Bestätigungen mit Einmal-TAN (z.B. per SMS) angefordert. Du musst im Besitz des empfangenden Geräts sein, um diese TAN zu erhalten, was aber ein Verletzung der AGB wäre. Liefert für jede erforderliche Autorisierung der Karteninhaber die Einmal-TAN, die auf das ihm vorliegende Gerät gesandt wird, so wäre dies ok (also: Du bestellst, gibst die Kreditkartendaten ein und dann teilt der Karteninhaber Dir auf anderem Wege die bei ihm eingetroffene TAN mit, die Du dann im Autorisierungsformular des Shops eingibst), da es eine transaktionsbezogene Gestattung der Kartennutzung und damit eine Autorisierung der Transaktion durch den Karteninhaber darstellt.

user1997 
Fragesteller
 20.02.2022, 17:50

Danke schonmal.

Er hat die Käufe immer bestätigt über sein Handy und mir auch screenshots gesendet das diese bei ihm abgebucht wurden.

Ich habe ein PDF Dokument was seinen Namen, Geburtsdatum, Wohnadresse enthält, wo er mir zustimmt das ich mit seiner Kreditkarte (inklusive Kartennummer…) mir Geschenke bestellen darf ohne das er eine Gegenleistung etc. erwartet. Das Dokument ist auch unterschrieben und ich habe ein Foto von seinem Ausweis das die Daten stimmen.

LG

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gandalf94305  20.02.2022, 17:57
@user1997

Dann sehe ich da keine Probleme, denn das sind individuelle Geschenke, die vom Kreditkarteninhaber jeweils persönlich bestätigt wurden.

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Also ich wäre da vorsichtig. Stellt sich ja die Frage, ob das alles zulässig ist. Bei Kreditkarten ist es ja so, das der Inhaber ja einer Abbuchung auch im nachhinein widersprechen kann. Was glaubst Du wenn das geschieht, wird dann mit Dir passieren? Der Inhaber kann ja jederzeit behaupten, die Daten wären gestolen. Dann hättest Du ein Verfahren am Hals. Alles hängt dann an den Beweisen, die natürlich gerichtsfest sein müssen. Heist Du must dann beweisen, das das alles so war, wie Du behauptest. Schon allein wenn er Dir die Kreditkarten Daten geschickt hat mit elektronischen Medien, wird das in Gerichtsverfahren nicht als Beweis zugelassen. Weil kann ja gefälscht sein.

Hinzu kommt die Bewertung des Verhältnisses zu Dir. Wenn Du jemanden als Geldsklave bezeichnest, möchte ich sehen, wie das ein Richter bewertet. Denke da wird Dein Verhältnis unter Umständen von vorn herein als kriminell eingestuft. Geldsklave heist ja eine einseitige Abhängigkeit die sehr weit geht und sich nur auf Geld bezieht. Wir alle wissen was Sklaven sind. Auch von Gerichten kann man erfahren, wie sowas heute bewertet wird in Zusammenhang mit dem IS und dortigem Sklavenhandel.

user1997 
Fragesteller
 20.02.2022, 17:47

Danke schonmal.

Ich habe ein PDF Dokument was seinen Namen, Geburtsdatum, Wohnadresse enthält, wo er mir zustimmt das ich mit seiner Kreditkarte (inklusive Kartennummer…) mir Geschenke bestellen darf ohne das er eine Gegenleistung etc. erwartet. Das Dokument ist auch unterschrieben und ich habe ein Foto von seinem Ausweis das die Daten stimmen.
Das sollte als Beweis reichen oder?

LG

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Sofern es die geklauten Daten einer anderen Person sind, die der "Sklave" irgendwo geklaut/abgegriffen hat, dann ja, ist strafbar!

Wenn nein, kann und darf der "Sklave" selbst entscheden, was er mit seinem Geld macht

Warum sollte das dann strafbar sein?