Besitz kinder videos?

2 Antworten

Dann werden Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt eine Strafbarkeit nach § 184c Abs. 3 StGB prüfen (insbesondere hinsichtlich der Ausnahmeregelung des Abs. 4). Wenn eine Strafbarkeit verneint wird, bekommst du nach Abschluss der Ermittlungen deine Elektronik wieder (kann aber einige Monate dauern).

Auch mit deinen "frisch 18 Jahren" kann grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, Besitz lag ja offenbar auch nach Eintritt der Volljährigkeit noch vor. Zu der Frage, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewendet wird, müssen sich Gericht und Staatsanwaltschaft dann ggf. Gedanken machen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Sofern das Material strafbar ist, schützt es nicht dass der Täter „frisch 18“ ist.