Verfolgungsverjährung in Österreich?

2 Antworten

Die Betrugsdelikte sind auf jeden Fall verjährt. Wenn ich das richtig verstehe, liegt hier die Verjährungsfrist für einfachen Betrug (§ 146 StGB AT) bei nur einem Jahr (§ 57 Abs. 3 StGB AT).

Die Vollstreckungsverjährung für die andere ("große") Strafe tritt nach zehn Jahren ein (§ 59 Abs. 3 StGB AT).

Hinwies: Ich bin kein Anwalt, meine Aussagen sind keine Rechtsprechung. Angaben nach besten Wissen und Gewissen, aber ohne jede Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

In Österreich muss er die Strafe antreten sonst kann er dort bleiben wo er ist. Für den Rest gilt die Verjährung.