Minderjährige gegen Geld nach Nacktbilder fragen?

2 Antworten

Ich sehe im vorliegenden Fall keinen Straftatbestand erfüllt.

In Bezug auf § 184c Abs. 3 StGB dürfte hier sinngemäß die Ausnahmeregel des Abs. 4 anzuwenden sein. Anders sähe es ggf. aus, wenn du jünger als 14 Jahre wärst. Wobei dann noch die Frage bliebe, ob die fraglichen Fotos überhaupt kinder- bzw. jugendpornografisch wäre. Ich wag es zu bezweifeln.

Und § 201a Abs. 3 StGB stellt nur eine vollendete Tat unter Strafe, eine Versuchsstrafbarkeit ist nicht vorgesehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

er wurde sogar gesperrt. Dann ist es wohl erledigt. Das Fragen ist weniger ein Problem als das Tun.

Ja aber das war mur ein Fall.sÖfters bekomme ich solche Anfragen und wollte daher wissen ob es überhaupt erlaubt ist sowas zu tun.

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