Unerlaubtes entfernen vom unfallort mit Sachschaden, Blechschaden und Diesel ausgelaufen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf den Fahrer kommt ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht zu (§ 142 StGB). Ob eine Verurteilung hier zwingend eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hat (§ 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB) vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn der Schaden durch den ausgelaufenen Diesel mit einberechnet wird, halte ich das durchaus für möglich.

Die Fremdschäden wird in erster Instanz die KFZ-Haftpflichtversicherung übernehmen. In welchem Umfang diese anschließend Regressforderungen stellen kann, wäre im Einzelfall zu prüfen, das vermag ich so pauschal nicht zu beantworten. Die Beseitigung der Umweltverschmutzung wird aber schnell relativ teuer... Je nach Umfang bist da schnell im oberen dreistelligen oder untere vierstelligen Bereich.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

wenn das eine wahre Geschichte ist, kann ich dir empfehlen das alles einen Anwalt zu erzählen, denn den werdet ihr beiden brauchen.

...und was dabei an Strafe auf euch zukommen kann, das wird der Anwalt bestimmt besser abschätzen können als wir hier in einen Finanzforum.