Polizei alarmiert = Anzeige?

1 Antwort

Sobald die Staatsanwaltschaft oder deren Ermittlungspersonen (die Polizei) (§ 163 Abs. 1 StPO) von einer Straftat Kenntnis erhält, muss diese Ermittlung einleiten (§ 152 Abs. 2 und § 160 Abs. 1 StPO; Legalitätsprinzip). Bei absoluten Antragsdelikten ist für die Verfolgung ein Strafantrag (i.d.R. des Geschädigten) erforderlich (§ 77 ff. StGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche