Geblitzt? Fahren ohne Führerschein?

2 Antworten

Hier mal die möglichen Rechtsfolgen, die mir einfallen:

  1. Bis zu 1 Jahr Haft oder eine (hohe) Geldstrafe (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) für den Fahrzeugführer.
  2. Das Gleiche nochmal für den Halter des Fahrzeugs, wenn der Bescheid wusste (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG).
  3. Das Fahrzeug kann eingezogen werden (§ 21 Abs. 3 Nr. 1 + 2 StVG).
  4. Außerdem kann eine isolierte Sperre für den Fahrzeugführer verhängt werden (0,5 - 5 Jahre, im Extremfall auch für immer). In der Zeit kann keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. (§ 69a Abs. 1 StGB)
  5. Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt es außerdem nochmal Punkte im FAER (Flensburg): Im Falle einer Sperre sind es 3 Punkte, die 10 Jahre lang stehen bleiben. Ohne Sperre sind es 2 Punkte für 5 Jahre.
  6. Für den Geschwindigkeitsverstoß gibt es grundsätzlich auch noch mal 1 Punkt, der 2,5 Jahre stehe bleibt. Das Bußgeld liegt bei 70 € (außerorts) bzw. 80 € (innerorts). (11.3.4 BKat)

Die einzelnen Punkte sind weitgehend kumulativ zu verstehen, d. h. sie können alle zur Anwendung kommen, es kann aber auch sein, dass nur bestimmte der genannten Folgen eintreten. Die Liste ist nicht zwingend abschließend und vollständig, entscheiden tut ausschließlich das Gericht. Punkt 6 fällt vermutlich weg, da in Tateinheit mit der Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 OWiG; § 4 Abs. 2 Satz 4 StVG).

Disclaimer: Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. IANAL, TINLA

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