nudes?

2 Antworten

Einschlägig wäre hier § 184c Abs. 3 StGB. Der ist aber nicht anwendbar, wenn der gegenständliche Inhalt "ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt" wurde (§ 184c Abs. 4 StGB).

Trotzdem: Ich würde euch beiden ganz dringend davon abrate. Alle Bilder, die du irgendwann mal an irgendwelche "Freunde" weiterschickst, landen mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit irgendwann offen im Internet. Würdest du wollen, dass deine Mitschüler solche Bilder von dir sehen? Deine Lehrer? Deine Eltern?

Und noch etwas solltest du bedenken: Auf dem Bild ist möglicherweise nicht klar zu erkennen, dass die abgebildete Person schon 14 Jahre alt ist, und nicht z. B. erst 13. Ebenso wenig ist zu erkennen, dass du diese Bilder freiwillig direkt von der abgebildeten Person erhalten hast. Wenn diese Bilder mal gefunden werden, könnte das durchaus ein Ermittlungsverfahren und eine HD nach sich ziehen. Auch wenn das Verfahren anschließend wieder eingestellt wird.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ja das wäre illegal da es sich bei den Bildern um Kinderpornografie handeln würde. Und da du mit 14 strafmündig bist musst du dann ggf auch mit einer entsprechenden Strafe rechnen.

Wenn die ab gebildete Person zum Zeitpunkt der Aufnahme 14 Jahre alt war, kann es sich nicht um Kinderpornographie handeln...

0