Wie viel darf ich als schüler verdienen 2020 ohne das Kindergeld zu verlieren?

Hallo ich zerbreche mir jetzt etwas länger den Kopf und hoffe mir kann jemand helfen,

Hintergund ;

ich besuche derzeitig eine Schule in der ich in 2 Jahren eine Schulische Ausbildung Erwerbe. Mein aktueller stand ist ich lebe seit etwa 2 Jahren in einem Eigenen Haushalt (WG) Ich Habe nur zu meine Mutter Kontakt die gerade Insolvent gegangen ist und in einer 3 Zimmer Wohnung Wohnt mit ihrem Ehemann ( Hat mich nicht Adoptiert) und meinem Cousin aus dem Ausland da er ein Sucht Problem hat und Aufsicht benötigt durch diesen gründen kann sie mich nicht mit Unterhalt unterstützen. Ich beziehe Kindergeld in höhe von 200 Euro und decke den Rest mit einem 450 Euro Job . Ich bekomme keine Entlohnung in der "Ausbildung" da es eine Schule ist. Meine Schulbescheinigung für das Kindergeld läuft bis Mitte nächsten Jahres. und ich bin 19 Jahre alt falls das wichtig ist.

Jetzt zur Frage ;

Wie viel Geld darf ich in Diesem Jahr in den Einzelnen Monaten verdienen eingeschlossen die Option Eines Ferienjobs der mir soweit ich weiß gestattet 50 oder 70 tage im Jahr "Normal" Zu arbeiten ( Habe 50 und 70 tage gelesen aber bin mir der Anzahl leider nicht sicher) gibt es da dann Verdienstgrenzen ? Kann ich mein Kindergeld verlieren ? Darf ich zur gleichen zeit auch noch ein 450 euro Job haben ? und darf ich auch wenn ich an der Schule eingeschrieben bin ; wenn es mit dem Schulalltag funktioniert auch mehr als 450 euro verdienen in form eines Teilzeitjobs ?

Ich hoffe die Frage erschlägt euch nicht so wie mich .

Mfg Domi

Geld, Finanzen, Kindergeld, Recht, Steuern, verdienst, Ferienjob, Schüler, Verdienstgrenze
Abgemeldet in Deutschland / Kauf einer Eigentumswohnung in Deutschland / Vermietung an Arbeitgeber

Hallo liebes Forum,

zunächst einmal zu meiner Situation:

1.) Ich bin in Deutschland abgemeldet und lebe dauerhaft und mit meinem "Lebensmittelpunkt" in Shanghai. 2.) Ich halte mich im Jahr maximal 4 mal in Deutschland auf und dann nie pro Aufenthalt länger als 8 - 10 Tage. Von diesen 8 - 10 Tagen bin ich zum Arbeiten in Deutschland, bzw. befinde mich im Urlaub in Europa und reise in Europa rum 3.) Wenn ich in Europa bin, dann schlafe ich in Hotels oder bei Bekannten. Möbel, Zahnbürste usw. habe ich in Deutschland nicht mehr 4.) Ich bin laut momentanem Status vom Finanzamt als "beschränkt" steuerpflichtig eingestuft

Problematik: Ich möchte in Deutschland eine Eigentumswohnung kaufen. Anschließend möchte ich diese Wohnung an den Arbeitgeber bei dem ich in China angestellt bin vermieten. Dort sollen die Angestellten Chinesen, welche ab und zu nach D reisen leben, als auch ich ab und an. Ich sehe hier folgende Vorteile: 1.) Die neue Eigentumswohnung ist vermietet und das deutsche Finanzamt sieht mich nicht mit einem "Wohnsitz" in Deutschland 2.) Die Wohnung kann ich relativ günstig vermieten, da sie kaum besucht wird ( in der Summe ggf. 30 Tage im Jahr besetzt ) und somit fallen nicht viele Steuern auf die Wohnung an 3.) Die Wohnung ist als Geldanalge vorhanden und wird kaum verlebt, da sie nur rund 30 Tage im jahr besucht wird

Aber wäre das so legal im Sinne das ich "beschränkt" Steuerpflichtig bleibe, oder wird das Finanzamt dies nicht akzeptieren, da ich es an meinen Arbeitgeber vermiete, und der mich als auch andere Angestellte wiederum im Jahr ab und an dort leben lässt, da ich wirklich dort in der Gegend auf Geschäftsreise bin. Letzt endlich würde der chinesische Arbeitgeber Geld sparen, denn wenn die Mitarbeiter in D wären, dann müsste er teuer für die Hotelzimmer zahlen.

Vielen dank für eure Kommentare

Eigentumswohnung, Kindergeld
Schikane Familienkasse?

Die Familienkasse zahlt nun bereits seit 1,5Jahren kein Kindergeld. Der elende Krieg per Brief geht mir langsam echt auf die Nerven, da ich auch anderes zu tun habe als dauernd das Selbe zu schreiben. Sachverhalt in Kürze: Schüler bis 6/11 - Ausbildung ab 7/11 in 6/12 wurde KiGe für 1/10-11/11 zurück gefordert 25.7.12 Einspruch inkl AdV - Eingang am 10.8.12 - Unterlagen Beigefügt: Einnahmen abzl Werbungskosten sauber und ordentlich aufgelistet, da diese in dem Umfang mit Reisekosten nicht ins entsprechende Formular passen, Antrag auf Kindergeld ab 1/12 16.08.2012 - Unterlagen angefordert: Erklärung zu den Werbungskosten 2011, Kopie LstK 2011, Erklärung Erwerbstätigkeit 09.10..2012 Ablehnung AdV da keine ernsthafte Zewifel an der Rückforderung bestehen (da Mutter bockig weil der GV da war hat sie das nich zum Kind geschickt und Frist verstrichen dagegen wieder Einspruch einzulegen) 10-12/2012 4 Anrufe bei Familienkasse, keine Auskunft und einfach aufgelegt bei Nachfrage nach Namen 06.11.2012 Email mit Frist zur Bearbeitung 03.12.2012 Telefonat wpnach Formular Antrag auf Auszahlung des anteiligen KiGe fehlt, wurde am 31.12. per fax gesandt, angeblich wurde das mit Schreiben vom 08.11. angefordert (Post an Kind Adresse kam aber nicht an) 03.01.2013 Kopie des Schreibens vom 08.11.12 in dem mitgeteilt wird, dass eine Berechtigtenbestimmung am Gericht vorgenommen werden soll, da kein Elternteil barunterhalt leistet, diese Information stammt aus dem Fax vom 3.12., sehr verwunderlich wie die das am 8.11. angeblich schon wußten Bisher hat niemand nach einer Berchtigtenbestimmung gefragt, ich wohne bereits seit 2008 im eigenen Haushalt und bekomme kein Unterhalt außer das Kindergeld von meiner Mutter. Meinen Vater kenne ich nicht der hat sich nie für mich interessiert und ich hatte nie Kontakt seit meiner Geburt. Wieso ist das nun für 2011 ein Problem? Ist das alles korrekt so wie das läuft das bezweifel ich sehr stark. Hat Dienstaufsichtbeschwerde erfolgsausichten? Oder vergebene Lebensmühe? Wie bekomme ich das Geld ich benötige es dringend. Danke für jede Hilfe. P.S. ich hoffe ich habe nicht zu viele Schreibfehler in der Eile bin einfach so Sauer auf diesen Staat!

Behörden, kinder, Kindergeld, Recht, Sozialleistungen, Sozialrecht, Steuern