Mit 18 aus Pflegefamilie ausziehen aber noch Abi machen?

3 Antworten

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres enden die Zahlungen seitens des JA an die Pflegefamilie. Entweder hast Du dann - je nach Art der Schule Anspruch auf Bafög oder aber auf Leistungen nach SGB II - sprich Hartz IV. Und Du kannst Dir dann auch eine Wohnung suchen.

Heißt Dir steht rechnerisch zumindest der Bedarf nach SGB II zur Verfügung - Regelsatz + angemessene Kosten der Unterkunft. Das Kindergeld ( dann 219 Euro ) wird dann als Einkommen gegengerechnet.

Desweiteren hast Du auch - als junger Mensch, der aus einer Pflegefamilie kommt, Anspruch auf eine Erstausstattung.

Etwas besser stündest Du Dich mit Bafög , denn dort hättest Du mit ergänzendem Hartz 4 Anspruch einen Freibetrag - m.W.n. von 100 Euro.

https://www.unicum.de/de/studentenleben/geld-finanzen/bafoeg-hoechstsatz#Sch%C3%BCler%20BAf%C3%B6G

Suche frühzeitig Beratung was Dir wo zusteht - vereinbare einen Termin. (Suchbegriff : Bafögamt + Ortsnamen) Auch das JA sollte hier Rat geben.

Ich kann Dir nur raten - plane lange im Voraus, schaue Dich im Freundes- / Bekanntenkreis um, wer Dir was für eine Erstausstattung zur Verfügung stellen kann - jedes "kleine" Teil hilft Dir weiter.

Hi, selbstverständlich wirst du/musst du bis zu Schulabschluss und ggfs. darüber hinaus weiter unterstützt werden.

Jugendamt/Sozialarbeiter könnten dich beraten.

Frag doch beim Jugendamt mal nach.