Gewerbeanmeldung- Kinderzuschlag und Kindergeld?

2 Antworten

Einkünfte sind Einkünfte und es gelten die Grenzen die auch für ALG II gelten.

Aber mit Deinem Gewerbe (Kleingewerbe gibt es nicht), musst Du ja erstmal in den Gewinn kommen. Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.

Wir wissen nicht, was Du machen willst, aber Kosten für Telefon Internet, Computer usw. sind abzuziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine Einkünfte werden bei der Berechnung des Kinderzuschlages berücksichtigt - das Kindergeld bleibt solange Du U25 bist und Dich in einer Ausbildung befindest unberücksichtigt .