Kindergeld-Unterbrechung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hat deine Tochter sich denn prinzipiell auf ein oder mehrere Studiengänge beworben ? Hat sie es schriftlich von der FH oder Uni, dass sie abgelehnt wurde ?

Wenn ja - dann hast du ein Beweismittel in der Hand, dass deine Tochter sich um einen Studienplatz bemüht hat.

Was macht sie derzeit ? Irgendeinen Aushilfsjob, um die Zeit bis zum Studienbeginn zu überbrücken ? Oder hat sie eine betriebliche Ausbildung begonnen ?

Also - wenn du nachweisen kannst, dass die derzeitige Tätigkeit deiner Tochter nur die Wartezeit ( Überbrückung) bis zum Studienbeginn ist - und sie nicht mehr als 8004,-- Euro im Jahr verdient hat - so stehen die Chancen nicht schlecht, dass du das Kindergeld weiterhin beziehen kannst - und es auch nicht zurückzahlen musst.

PS: in der Steuererklärung kannst du solche Rückzahlungen nicht ansetzen, schließlich wäre eine Rückzahlung an die Kindergeldkasse nur eine Ahndung des Missbrauchs von Sozialleistungen.

starchri65 
Fragesteller
 27.11.2011, 21:46

leider haben wir nichts schriftliches, da sie ja nicht wußte, was sie studieren sollte, darum auch kein Nachweis möglich.

einer Beschäftigung geht sie auch nicht nach.

Danke, für die nette Antwort

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