Muss ich das Kindergeld zurückzahlen unter diesen Umstände?

1 Antwort

Hallo,

es kommt darauf an ! 

Kurz zum Wichtigsten:

E l t e r n  haben weiterhin vollen Kindergeldanspruch auch, wenn das Kind noch ohne Ausbildungsplatz ist oder sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (max. vier Monate). Auch wenn du währenddessen neben der (Erst-)Ausbildung Geld verdienst, ist dies für das Kindergeld nicht mehr schädlich. 

Grundsätzlich besteht Anspruch auf KG bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes. 

Um auch über die Volljährigkeit hinaus Kindergeld zu bekommen, müssen die Eltern nachweisen, dass das Kind sich zumindest um eine Ausbildung bemüht. Ist das Kind nicht ohnehin schon als arbeitssuchend registriert, muss er mit Bewerbungen und gegebenenfalls Absagen seine Mühen detailliert nachweisen. Eine Bewerbung pro Monat zu schreiben reicht jedenfalls nicht aus, um Kindergeld zu bekommen.

Urteil das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az. 6 K 6346/10).