Kindergeld wird bis 21 Jahre gezahlt, kann es auch verlängert werden?

3 Antworten

Für den Anspruch auf Kindergeld musst du arbeitssuchend gemeldet sein oder ausbildungssuchend. Job- bzw Ausbildungssuche musst du anhand von Bewerbungen und dokumentierten Absagen (also nicht du sagst ab, sondern der Arbeitgeber/die Ausbildungsstelle) nachgewiesen werden.

Hallo Julia,

ich bin gerade ein klein wenig überfragt. Normalerweise ist es ja so, wenn du die Schule beendet hast, und anfängst zu studieren, hast du einen Anspruch auf Kindergeld bis zu deinem 25. Lebensjahr.

Wenn Kinder arbeitslos gemeldet sind, dann wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Wenn du jetzt aber 1 Jahr Pause machst oder einen Job annimmst, glaube ich wird das wohl gestrichen. Wie gesagt, bin ich mir da aber nicht zu 100 % sicher.

Du kannst dich mal hier umsehen, dort findest du recht viele Informationen zum Thema Kindergeld.

https://www.aktuell-verein.de/zahlung-von-kindergeld/

Woher ich das weiß:Recherche

Die Zahlung von Kindergeld für Kinder Ü18 ist immer Bedingungen geknüpft. Bitte auch selber nachlesen z.B. google "Kindergeldmerkblatt". Nur U21 reicht nicht.

Ein Minijob wäre unschädlich wenn andere Bedingungen erfüllt sind.