Kindergeld/Versicherungen nach Schulabbruch?

1 Antwort

Also, der Sachverhalt(die Änderung) sollte der Familienkasse gemeldet werden. Denn diese wird einen Nachweis (Zeugnis) oder auch Schulbescheinigung anfordern.

Aber, bis zum 18.Geb. wird Kindergeld sowieso ohne Wenn und Aber gezahlt, danach muß das Kind bestimmte Bedingungen erfüllen. U.a. das Kind ist U25 und in Wartezeit auf den nächstmöglichen verbindlichen Ausbildungsbeginn (Ausbildungsvertrag liegt vor). Nachlesen: Kindergeldmerkblatt

Also, auch das Kindergeld wird kein Problem sein, die Bedingungen erfüllst du, musst sie nur ggfs. nachweisen.

Alle Kindergeldformulare sind Online verfügbar.

Krankenversicherung, kein Problem, Familienversicherung besteht weiterhin.

Haftpflicht, wenn die Eltern eine haben, auf jeden Fall bis zum 18.Geb., danach müsste man die Bedingungen prüfen.