Wo werden Nebeneinkünfte als Rentner versteuert?

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Wenn Du in Deutschland keinen Wohnsitz hast (Geplant ist sich dieses Jahr komplett in Deutschland abzumelden, dann wird es teuer für Dich, weil Du dann die Rente ohne den Vorteil des Grundfreibetrags, also ab dem 1. Euro versteuern musst.

Die Lösung wäre, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen.

Dann wäre alles wie bisher.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Und wird normal den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stattgegeben? Dann wird sicher auch die Honorartätigkeit darüber versteuert und wird mit angegeben.

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Ist es sicher, dass D das Besteuerungsrecht hat, ohne DBA mit Gambia?

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Mit der unbeschränkten Steuerpflicht wird es m.E. nichts,

Bei 12.000 Rente und 4.800 Honorar vom heimischen PC aus. Für Gambia zählt ja der Grundfreibetrag nur zu 1/4, da liegen die 4.800 drüber. Und 12.000 sind keine 90%.

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@Andri123

Gut, das Honorar Erbringungsort der Leistung wäre ja dann Gambia. Ist bei Abmeldung und beschränkter Steuerpflicht Deutschland da überhaupt zuständig? Die Rente selbst ist in Deutschland. Ich verstehe das irgendwie nicht ganz.

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@Neumis61

Die Frage ist hier, wie sorgfältig Gambia in diesen Dingen ist. Ich vermute maleine geringe Tätigkeit würde dort unter den Tisch fallen. Es läuuft über internet, kein ausdrückliches Büro erforderlich, zum Nachweis seiner Einkünfte hätte er den deutschen Steuerbescheid.

Über das Steuerrecht in Gambia bin ich nicht infomiert, aber über Steuerusancen solcher Länder.

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@Neumis61

Das ist nun wieder Par.1 Abs.3 Satz 2 EStG. Du musst entweder 90% Deines Welteinkommens in D erzielen oder das Einkommen im Ausland darf nicht höher als der Grundfreibetrag sein. Für Gambia zählt aber nur ein Viertel des deutschen Grundfreibetrages, also ca. 2.700,-€. Warte aber bitte, ob wfwbinder das bestätigt.

Insbesondere bin ich mir nicht sicher, dass D das Besteuerungsrecht für die deutsche Rente hat. Falls ja, musst Du wohl 12% Steuern auf die Rente zahlen durch die unbeschränkte Steuerpflicht, durch die Abmeldung aus D.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiGrvfG8sz-AhU9cKQEHZvwBYEQFnoECA0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2FContent%2FDE%2FDownloads%2FBMF_Schreiben%2FSteuerarten%2FEinkommensteuer%2F2020-11-11-beruecksichtigung-auslaendischer-verhaeltnisse.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&usg=AOvVaw1crefEwoleqroXVCr1Y-Hm

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@wfwbinder

Naja das muss man ja in Gambia keinen auf die Nase binden. Hier bin ich faktisch als Rentner beim hiesigen Finanzamt gemeldet. Rentner müssen hier zum Beispiel keine Autosteuer bezahlen. Eine offizielle Arbeitserlaubnis kostet hier schon fast 700 € umgerechnet im Jahr. Habe ich nie gemacht. Die Erlöse der Honorartätigkeit gehen ja aufs deutsche Konto sodass dies hier sowieso nicht nachvollziehbar ist.

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@Neumis61

Es fällt Dir offenbar schwer, mich bzw. die Regelung zu verstehen.

Wenn Du in D unbeschränkt steuerpflichtig sein möchtest, darf Dein Einkommen in Gambia nicht mehr als 1/4 des Grundfreibetrages betragen. Es wird aber trotzdem nicht in D besteuert. Mehr habe ich nun aber nicht dazu zu sagen.

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@Andri123

Ich glaube jetzt habe ich es kapiert. Danke Andri!

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@Andri123

Die genauen Zahlen sind Bruttorente 13150 € und Honorar vom heimischen Rechner 3650 €. Da wäre noch die Frage Unterhalt für bedürftige Personen für meine Ehefrau als Hausfrau und meine Tochter als Schulkind im Ausland.

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@Neumis61

Tja, wenn 13150,-€ mindestens 90% bedeuten. Bruchrechnung kannst Du vielleicht besser als ich?

Mal grob überschlagen schätze ich allerdings, dass 3.650,- mehr als 10% von 16.830,- sind. Und auch mehr als 1/4 vom Grundfreibetrag.

Trotzdem würde ich mal anfragen, ob D überhaupt ein Besteuerungsrecht hat.

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@Andri123

Ja das wären 1680,- also fast 2000 zu viel. Das 1/4 vom Grundfreibetrag wird auch wesentlich überschritten. So wie ich recherchiert habe hat D das Recht die Rente zu besteuern. Das ist seit einigen Jahren wohl so. Die Honorareinkünfte wenn ich das richtig verstehe nicht. Allerdings werden die Honorareinkünfte bei der Berechnung der Steuergrundlagen schon mit einbezogen aber eben nicht mit gerechnet. Komische Sache. Was ist mit Unterhalt für bedürftige Personen. Das ist in meinen Vermutungen der einzige Punkt wo was machbar wäre. Bin mir aber leider nicht sicher.

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@Neumis61

Ich weiss nicht, ob Du besser recherchieren kannst als ich. Ich habe nichts Definitives zur Besteuerung von Renten ohne DBA gefunden.

Mit dem Rest kenn ich mich auch nicht aus.

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Ich würde mal beim FA Neubrandenburg anfragen, ob D überhaupt ein Besteuerungsrecht auf die Rente hat, wenn es kein DBA gibt.

Gibt es sowas wirklich? Habe ich noch nie gehört. Werde ich Mal abfragen.

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Was ich so gelesen habe besteht wohl das Besteuerungsrecht.

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Will man Freibeträge, muss man in D voll steuerpflichtig sein. Einkommen müsste dort zu versteuern sein wo es generiert wird. Bin mir da aber nicht sicher. Kommt das Einkommen aus Deutschland, ist's ganz gewiss in Deutschland zu versteuern. Ob ausländisches Schulgeld abzugsfähig ist wage ich zu bezweifeln. Außerdem, ohne steuern zu zahlen auch nichts abzusetzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Übrigens 2 Monate im Sommer entstehen die Honorareinkünfte in Deutschland wenn ich dort zu Besuch bin. Sind ungefähr 800 Euro der 3650 Euro also bleiben dann 2850 Euro Auslandseinkommen und somit 13950 Euro Einkommen in Deutschland . Wird aber trotzdem 1/4 vom Grundfreibetrag überschritten denke ich. Mehr als 10 % ist das leider auch noch. Daher war ja meine Frage noch ob ich Unterhaltsleistungen also Geld für den Lebensunterhalt an meine Frau und Schulgeld sowie Hilfe zum Lebensunterhalt für meine Tochter noch irgendwie in Abzug bringen kann um die Steuerlast zu senken. Sind zusammen auch ca. 4200 Euro im Jahr.

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