Steuerhinterziehung Kindergeld - Geldstrafe?

3 Antworten

§ 370 AO setzt zwingend Vorsatz voraus. Wenn du glaubhaft machen kannst, dass kein Vorsatz vorlag, ist der strafrechtliche Vorwurf i.d.R. relativ schnell aus der Welt. Übrig bleibt ggf. eine Ordnungswidrigkeit. Ob diese tatsächlich verfolgt wird, dürfte von den tatsächlichen Tatumständen abhängen., zur Höhe siehe den von Andri123 bereits erwähnten Artikel bei Haufe.

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Wenn Sie widerrechtlich Kindergeld in Anspruch genommen haben, sei es absichtlich oder unabsichtlich, haben Sie allen Grund zur Sorge: Unberechtigt Kindergeld zu beziehen, gilt als Steuerhinterziehung, und wird gemäß § 370 AO mit hohen Geldstrafen, oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft.20.12.2022

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Selbstanzeige wegen zu Unrecht bezogenem Kindergeld - Anwalt.de
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Unberechtigt Kindergeld zu beziehen, gilt als Steuerhinterziehung, und wird gemäß § 370 AO mit hohen Geldstrafen, oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft.20.12.2022

Ich möchte die Aussage jetzt nicht als Fakenews bezeichnen, aber sie ist zumindest grob irreführend. Eine Strafbarkeit setzt zwingend Vorsatz voraus.

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@Answer123

Man sollte sich mit dem Eventualvorsatz auseinandersetzen. Eine womögliche Strafbarkeit in die Nähe von Fakenews oder grober Irreführung zu rücken, erscheint unangebracht.

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@zober

Auch Eventualvorsatz ist in solchen Fällen regelmäßig nicht nachweisbar und wird im Regelfall auch gar nicht erst zur Anklage gebracht.

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