Ist die Familienkasse(Kindergeld) dazu berechtigt die Ernsthaftigkeit des Fernlehrgangs zu beurteilen?

2 Antworten

Das steht sogar auf der Seite der ILS bzgl. Kindergeld:

"Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten."

Das spricht schon dafür, dass die Familienkasse eben das überprüfen darf.

Und bei 1% pro Jahr würde man ja 100 Jahre brauchen. Gegen eine Rückforderung würde ich mich allerdings wehren.

habe ich nach knapp einem Jahr erst 1% der Einsendeaufgaben eingeschickt

Das ist nicht ernsthaft und zielstrebig, das klingt eher nach Hobby. In dem Tempo kannst du das Ausbildungsziel auch ernsthaft nicht erreichen, da du bis zum Ende des Kurses 2025 max. 4% des Lernziels erreicht haben wirst. Ich verstehe die Zweifel der Familienkasse.