FOS abbrechen, bekommen meine Eltern trotzdem Kindergeld?

Hallo ich habe genau das gleiche Problem wie du, kannst du mir mal sagen was du jetzt getan hast und ob dieses Arbeitssuchend melden geklappt hat

Hi, sorry dass ich erst jetzt antworte. Bis jetzt bin ich immer noch in der Schule, aber ich habe vor mich im Februar abzumelden. Hoffe es hat bei dir geklappt :)

5 Antworten

Wenn ein Kind bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend registriert ist, hat es bis zu seinem 21. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld.

Der Kindergeldanspruch besteht auch dann weiter, wenn sich das Kind mit einem Mini-Job (bis 450 Euro pro Monat) etwas dazuverdient.

Fazit: unbedingt ausbildungssuchend melden ‼️

Ab September bestehen die Voraussetzungen schon allein durch die Ausbildung wieder ‼️

Ich widerspreche Dir :

Wenn ein Kind bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend registriert ist, hat es bis zu seinem 21. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld.

Dieser Passus gilt hinsichtlich Arbeitssuche ! , im Anschluss nach einer Ausbildung.

Der Kindergeldanspruch besteht auch dann weiter, wenn sich das Kind mit einem Mini-Job (bis 450 Euro pro Monat) etwas dazuverdient.

Soweit Junior ausbildungssuchend ! gemeldet ist und auf Anfrage hin diese Suche auch nachweisen kann, kann Junior auch wesentlich mehr verdienen.

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@wilees

Veto kein Problem - so darf es auch sein, wenn neuere Erkenntnisse die Korrektheit anzweifeln 😉....

Aber....nein, nicht nur beim Status 'arbeitsuchend' ☝️

lt. Bundesfinanzhof: können "Eltern für Kinder bis 25 Jahre, die einen Ausbildungsplatz suchen, kindergeld dann erhalten, wenn das Kind als ausbildungssuchend beim Arbeitsamt gemeldet ist." ( betr. ebenso den Zuverdienst bis 450€)

auch hier nachlesbar:

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

🙋

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@Gaenseliesel

Wie ist es dann, wenn ich schon ein Ausbildungsplatz gefunden habe? Bekommen dann meine Eltern wahrend der "Pause" kein Kindergeld, denn ich nicht mehr ausbildungssuchend bin?

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@toja24

Du musst den Ausbildungsvertrag bzw. ein ähnliches Schreiben vom Ausbildungsbetrieb vorlegen, worin dir der Ausbildungsbeginn bestätigt wird.

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Hallo können sie mir das nochmal erklären ich bin ein bisschen verwirrt weil ich habe genau das gleiche Problem ich habe auch schon eine Frage gestellt wo ich es erklärt habe also ich habe auch eine Ausbildung die erst 2021 beginnt und ich hab gelesen das man sich arbeitssuchend melden soll und so weiter Kindergeld bekommt ich habe wie gesagt schon eine Ausbildung Ich muss nur die Zeit überbrücken

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Und wie ist die Schulpflicht in Deinem Bundesland geregelt?

Schulpflicht bis zum Ende des Halbjahres in welchem Du 18 wurdest oder gar bis zum Schuljahresende?

https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)

Kindergeld gibt es in jedem Fall bis zum vollendetem 25. Lebensjahr, soweit Du Dich in einer Ausbildung befindest.

Ich wurde schon in meinem letzten Schuljahr 18, nammlich im Juni. Also ich glaube dass ich nicht mehr schulpflichtig bin.

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Google mal die Schulpflicht für Dein Bundesland. Oft muss man trotz Volljährigkeit noch bis zum Ende des Schuljahres zumindest eine Berufsschule besuchen.

Damit wäre dann auch die Kindergeldfrage geklärt.

Du solltest auch prüfen, ob Du nicht in Deinem Bundesland noch schulpflichtig bist (kommt drauf an, wann du 18 geworden bist)... dann würde das nämlich nicht funktionieren.

Ab September bekommen deine Eltern wieder Kindergeld auf Antrag.