Darf Das Kindergeld meiner kleinen Tochter einbehalten werden bei überzahlung meiner großen Tochter

3 Antworten

Sei doch froh, dass Du nicht aufgefordert wurdest, den überzahlten Betrag in einer Summe zurück zu zahlen. Du kannst Dich ja bei der Familienkasse darüber beschweren, dass sie Dir entgegen kommen.

Das nennt man "Aufrechnung" und wieso sollte das nicht zulässig sein?

Der Normalfall bei Überzahlung des Kindergelds ist, dass der Empfänger den Betrag unmittelbar zurückzahlen muss. Das steht Dir frei, dann wirst Du das Kindergeld für die kleine Tochter auch wieder vollständig bekommen.

Inwieweit der zurückzuzahlende Betrag in Raten zurückgezahlt werden kann wie es hier offenbar geschieht, liegt im Ermessen der Kindergeldstelle.

Überlege mal: Du hast der Kindergeldstelle nicht über die Änderung der Sachverhalte für die Kindergeldzahlungen Bescheid gegeben und nun stellst Du das als Fehler der Kindergeldstelle dar.