Ruft die Familienkasse in Betrieben an?

3 Antworten

Bei gefälschten Nachweisen wird sich die Staatsanwaltschaft der Sache annehmen.

Und ja, die dürfen das.

Spätestens wenn Auffälligkeiten/Verdachtsmomente vorliegen, dürfen die das selbstverständlich prüfen/überprüfen.

Spätestens wenn Verdachtsmomente des Betrugs vorliegen, wird der Kindergeldbeziehende zu weiteren Nachweisen aufgefordert - bzw. die Zahlungen werden eingestellt und überzahlte Beträge zurückgefordert.

Und bei Betrugsvermutung erfolgt eine Anzeige.