Ruft die Familienkasse in Betrieben an?
Guten Abend,
mich würde interessieren ob die Familienkasse in Betrieben anruft um zu überprüfen ob die vorgelegten Nachweise der Wahrheit entsprechen oder dürfen sie das aus rechtlichen Gründen nicht?
vielen Dank schonmal für eine Antwort.
3 Antworten
Bei gefälschten Nachweisen wird sich die Staatsanwaltschaft der Sache annehmen.
Und ja, die dürfen das.
Spätestens wenn Auffälligkeiten/Verdachtsmomente vorliegen, dürfen die das selbstverständlich prüfen/überprüfen.
Spätestens wenn Verdachtsmomente des Betrugs vorliegen, wird der Kindergeldbeziehende zu weiteren Nachweisen aufgefordert - bzw. die Zahlungen werden eingestellt und überzahlte Beträge zurückgefordert.
Und bei Betrugsvermutung erfolgt eine Anzeige.