Kindergeld und Wohngeld neben fsj und Minijob?

2 Antworten

Auf Kindergeld hast du Anspruch bis zum 27. Lebensjahr, solange du lernst, studierst ect. Aber das bekommen deine Eltern, da du bei denen wohnst und das Geld ist ja auch dafür da um deinen Unterhalt zu sichern: Miete, Essen ect.

Du kannst es nur dir auszahlen lassen wenn du alleine wohnst oder nachweislich Miete an die Eltern bezahlst und auch sonst für dich selbst sorgst wie Essen kaufen zum Beispiel.

Wohngeld bekommen nur die, die auch Miete zahlen und das Einkommen danach nicht mehr zum Leben ausreicht.

PS: Eine Ausbildungsvergütung enspricht auch nicht einem vollen Gehalt, obwohl die meisten Azubis der Meinung sind, die machen das Gleiche wie ein Geselle...

Bis 25, solltest du dich in einer Ausbildung befinden, ein FSJ machen, ausbildungssuchend sein und zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Und diesen Zeiträumen besteht auch die Unterhaltspflicht deiner Eltern fort.