Steuerberatungskoster absetzen?
Hallo in die Runde,
ich habe eine Immobilie, die ich vermieten möchte, gekauft. Inwieweit sich die Investition lohnt und was ich steuerrechtlich bei der Anlage V beachten muss, habe ich vor Ort bei einem Steuerberater in Erfahrung gebracht.
Kann ich diese Steuerberatungskosten als Werbungskosten geltend machen?
Wenn ja, sind es Werbungskosten, die ich in der Anlage N oder in der Anlage V eintragen muß?
Vielen Dank für die Hilfe.
Ganz lieben Dank schon mal an die Helfer.
Offenbar kann ich die Steuerberaterkosten geltend machen. Wie sieht es denn mit Fahrkosten aus? In meinem Fall, die Wohnung befindet sich in Süddeutschland, bin ich extra zu einem ortsansässigen Steuerberater gefahren und habe mich dann entschlossen, die Wohnung zu kaufen. Also zwei Tage später beim Notar. Soviel ich weiß, könnten die Fahrkosten zum Notar und die Notarkosten Anschaffungskosten sein und mit 2 % auf 50 Jahre abgeschrieben werden. Die Steuerberatungskosten hängen zwar irgendwie auch mit der Anschaffung zusammen, diensten aber eher dazu, ob ich es überhaupt mache. Also dürften die Steuerberaterkosten sofort absetzbar sein, oder? Wie verhält es sich mit den Fahrkosten zum Steuerberater?
Vielleicht hat da noch jemand Hinweise für mich.
4 Antworten
steuerberatiungskosten sind abzugsfähig bei der jeweiligen Einkunftsart. Also die Kosten für die Anlage V bei den Einkünften aus Vermietung udn Verpachtung, die für die Gewinnermittlung , Alange EÜR, bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, oder freiem Beruf.
Deine Kosten für den Steuerberaterbesuch vor dem Kauf, hängt aus meiner Sicht davon ab, was auf der Rechnung steht.
Wenn es darum ging, ob Du für den Kauf Grunderwerbsteuer zahlen musst, würde es m. E. zu den Anschaffungskosten gehören.
diensten aber eher dazu, ob ich es überhaupt mache.
Ich meine hier, dass Du es sofort abziehen kannst, denn Du wolltest ja wohl wissen, welche Folgen sich für die Einkommenssituation ergeben. Wie viel darf ich abschrieben? Welche Kosten sind abzugsfähig usw.
Ich hatte ihn seinerzeit nicht danach gefragt. Ich denke, ich trage mal die Steuerberatungskosten und die dazu gehörenden Fahrkosten als sofort abzusetzen ein. Die Notarkosten, zusammen mit Grunderwerbsteuer usw. mache ich als Anschaffungskosten geltend.
Ganz lieben Dank für die Unterstützung.
Welche Kosten sind abzugsfähig usw.
Wobei man sich da fragt, warum der Steuerberater das nicht ungefragt erwähnt hat. Bei mir war das bisher immer so.
Ja, kannst Du geltend machen, in der Anlage V.
Natürlich trägst Du diese Kosten in Anlage V ein (Sonstige Kosten).
Ein Tipp von einem, der das schon länger macht: Mit einer Tabellenkalkulation lassen sich die jeweiligen Einzelkosten aus den Hausgeldabrechnungen auf die passenden Zeilen des Anlage-V-Formulars summieren.
Logisch!
Bist Du Vermieter, gibst Du deine Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung an.
ganz lieben Dank,
Es ist tatsächlich so, dass ich erst mal wissen wollte, ob sich so eine Investition überhaupt steuerlich lohnt, was ich dann zu beachten hätte usw.
Von daher müsste ich die Kosten sofort geltend machen können. Aber wie verhält es sich mit den Fahrtkosten? Das Objekt befindet sich in Süddeutschland. Grundsätzlich hätte ich mich natürlich auch zuhause beraten lassen können, bekam aber hier seinerzeit gar keinen Termin. Da ich grundsätzlich ja vor hatte, das Objekt zu kaufen, musste ich sowieso zum entsprechenden Ort. Ich denke, die Fahrkosten zum Notar wären absetzbar als Anschaffungskosten. Daher würde ich lieber die Fahrkosten zum Steuerberater geltend machen wollen und die Fahrkosten zum Notar, ich war dort zwei Tage später, nicht noch einmal als Anschaffungskosten angeben.